Lexikon-Index: A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Ö Alle
Baukindergeld
Zusätzlich zur Grundförderung erhalten Bauherren und Käufer von eigengenutzten Immobilien während des achtjährigen Förderzeitraums pro Jahr und Kind eine Zulage von € 767,--. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind im Förderzeitraum zum Haushalt gehört und entsprechend Kindergeld oder ein steuerlicher Kinderfreibetrag gewährt wird. Siehe auch Eigenheimzulage, Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus, Objektbeschränkung




