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Baumängel
Durch fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder nicht einwandfreies Material verursachte Mängel eines Bauvorhabens. Bei Abnahme durch den Bauherrn sollte bei erkennbaren Mängeln ein schriftlicher Vorbehalt gemacht werden, damit Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.




