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Beleihungsobjekt
Mit Beleihungsobjekt bezeichnet man Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen (=Immobilien), die als dingliche Sicherheit für eine Baufinanzierung durch Eintrag eines Grundpfandrechtes (meist Grundschulden) dienen. Das Beleihungsobjekt muss nicht zwangsweise mit dem Investitionsobjekt übereinstimmen.




