ACCEDO AG Baufinanzierung Immobilienfinanzierung

Beantragen Sie jetzt Ihre Baufinanzierung: die ACCEDO-Onlineanfrage ist absolut sicher, unkompliziert und schnell. » Weiter

Antworten auf Fragen zur Bau- und Immobilienfinanzierung. Jetzt informieren. Zu den Ratgeber-Videos

Lexikon: Begriffe rund um die Baufinanzierung

Lexikon-Index: A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Ö Alle

Rücktritt

Der Rücktritt vom Darlehensvertrag ist eine einseitige Erklärung eines Vertragspartners zur Aufhebung des noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrages. Ein Rücktritt erfolgt seitens des Darlehensgebers, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden oder nachträglich Informationen bekannt werden, die eine Kreditauszahlung nicht mehr rechtfertigen. Von Seiten des Darlehensnehmers können vielfältige Dinge zu einem Rücktritt von einem Darlehensvertrag führen (z.B. Nichtzustandekommen des Kaufvertrages). Unter Umständen steht bei einem Rücktritt vom Darlehensvertrag durch den Darlehensnehmer dem Darlehensgeber eine Nichtabnahmeentschädigung zu.


Begriffe, die Sie auch interessieren könnten:  Alle 23 anzeigenNur ausgewählte Links anzeigen

Immobilien-Finanzierungs-Vermittlung – Wittelsbacherring 49 – 95444 Bayreuth
Unsere Seite bei Facebook Der RSS-Feed mit den News aus dem Kreditblog Die aktuellen Informationen von zinsvergleich.de
Telefon: 0800 22 88 500  *kostenfrei bei Anrufen innerhalb von Deutschland