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Lexikon: Begriffe rund um die Baufinanzierung

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Sondertilgung

Zusätzliche Tilgung in einer Summe zur normalen Tilgung (z.B. 1 %, 2 %). Bei Darlehen mit vereinbarter Zinsfestschreibung ist in der Regel eine Sondertilgung nicht möglich, es sei denn, dass schon bei Vertragsabschluß die Option einer Sondertilgung vereinbart wurde. Bei variabel verzinsten Darlehen kann man meist unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zusätzliche Tilgungen leisten. Bei Bausparkassen können jederzeit Sondertilgungen geleistet werden. Sondertilgungen können in der Regel auf den Nominalbetrag oder auf den Effektivbetrag (= Restschuld) geleistet werden. Bei Zahlung auf den Nominalbetrag verringert sich die Rate, bei Zahlung auf den Effektivbetrag verringert sich die Laufzeit des Darlehens. Beispiel: Darlehenssumme bei Abschluss: EUR 100.000,00 = Nominalbetrag Zinssatz: 6,00 %, Tilgung: 1 %, Annuität: EUR 7.000,00 = mtl. Rate: EUR 583,33 Darlehensrestschuld am 31.12.1999: EUR 80.000,00 = Effektivbetrag Sondertilgung von EUR 20.000,00 a) auf den Nominalbetrag EUR 100.000,00 - EUR 20.000,00 = EUR 80.000,00 Annuität: EUR 80.000,00 x (6,00 % + 1 %) ./. 100 = EUR 5.600,00 = mtl. Rate: EUR 466,67 b) auf den Effektivbetrag Die Annuität wird weiterhin auf den Nominalbetrag von EUR 100.000,00 gerechnet. Die Laufzeit des Darlehens verringert sich aber, da die Restschuld statt EUR 80.000,00 nur noch EUR 60.000,00 beträgt.


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