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Konditionen, die nur 'bis auf weiteres' gelten. Siehe auch Gleitzinsdarlehen.
Bezeichnung des Bereiches eines Finanzdienstleisters, der im Hintergrund arbeitet. Dieser hat kaum oder keinen Kontakt mit dem Kunden. In diesem erfolgt beispielsweise die Bearbeitung von im
Front Office abgeschlossenen Fällen.
Siehe Schlussratenfinanzierung.
Gewerbebetrieb der Geschäfte gemäß §1 des KWG (Kreditwesengesetz) Bankgeschäfte betreibt. Bankgeschäfte sind z.B. die Entgegennahme von Einlagen oder die Ausgabe von Darlehen.
Nach tarifvertraglicher Regelung haben Kreditinstitute am 24. und 31. Dezember geschlossen.
"Das Bankvorausdarlehen dient der Vorfinanzierung eines Bausparvertrages. Bereits vor
Zuteilung besteht die Möglichkeit, den
Bausparvertrag vor- oder zwischenfinanzieren zu lassen. Man erhält ein
Darlehen in Höhe der Bausparsumme. Dieses wird abgelöst, wenn der
Bausparvertrag zugeteilt wird. Während der
Laufzeit des Bankvorausdarlehens sind nur Zinsen und keine
Tilgung (Tilgungsaussetzung) zu zahlen
Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. - Der Bauantragsvordruck muss vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterschrieben sein. - Der Entwurfsverfasser muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Es muss ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche beigefügt sein. - Die Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) müssen im Maßstab 1:100 angelegt sein. - Die Berechnung des Bruttorauminhaltes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) sowie Angaben zur Hochbaustatistik müssen beigelegt sein. - Der Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis ist vorzulegen (im vereinfachten Genehmigungsverfahren erst bei Baubeginn zusammen mit dem Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners.
Vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens, geregelt in der Bauanzeigenverordnung. Nur in bestimmten Fällen anwendbar. Mit dem Bau kann begonnen werden, wenn nicht innerhalb von vier Wochen von der Baubehörde Einwände erhoben werden.
In der Baubeschreibung werden die bei der Ausführung eines Bauvorhabens angewendeten Techniken und eingesetzten Materialien aufgeführt. Anhand der Baubeschreibung können Käufer und
Darlehensgeber die Bauweise und Qualität eines Gebäudes beurteilen. Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrages auf
Baugenehmigung und wichtige Unterlage bei der Finanzierungsanfrage.
Ein
Darlehen welches zur Finanzierung der Errichtung (Neubau und Um-/Ausbau) einer
Immobilie dient.
Grundstücksflächen, für die Planungsabsichten bestehen. Meist im Flächennutzungsplan z. B. als Wohngebiet ausgewiesenes Gelände, dessen Nutzung aber noch nicht durch einen
Bebauungsplan verbindlich festgesetzt ist.
Bei Neubauten und oft auch bei Modernisierungen werden
Darlehen üblicherweise nach Baufortschritt, dem Bautenstand entsprechend ausgezahlt. Der Architekt bzw. der
Bauherr muss den erreichten Bautenstand bestätigen, daraufhin zahlt die
Bank den entsprechenden Darlehensteil aus. Häufig wird die
Auszahlung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vereinbart. Individuelle Absprachen zwischen Bauherrn und Bauträger sind ebenso möglich.
Siehe Wohnungsbauförderung.
Siehe Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus.
Die Baugenehmigung ist das nach der jeweiligen
Bauordnung der einzelnen Bundesländer vorgeschriebene förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme (Bauschein), ohne die mit der Durchführung nicht begonnen werden darf. In einigen Bundesländern reicht für bestimmte Baumaßnahmen (insbesondere Wohnungsbau) die
Bauanzeige aus.
Die im
Bebauungsplan festgesetzte Grenze, die mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.
Bauherr ist, wer auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt und unter Berücksichtigung aller Verhältnisse das für den Bauherrn typische Risiko trägt. Dabei ist die Entscheidung nach dem Gesamtbild aller Umstände des Einzelfalles zu treffen. Zur Bauherreneigenschaft gehören zwei wesentliche Merkmale: das Bauherrenrisiko und die Bauherreninitiative.
Diese deckt Schäden, die Dritte auf dem Baugrundstück und durch die Baumaßnahme erleiden könnten, und für die der
Bauherr haftbar gemacht werden kann (Unfälle von Handwerkern sind i. d. R. über deren Versicherungen abgedeckt).
"Jahr der Gebäudeerrichtung
Zusätzlich zur Grundförderung erhalten Bauherren und Käufer von eigengenutzten Immobilien während des achtjährigen Förderzeitraums pro Jahr und Kind eine Zulage von 767,--. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind im Förderzeitraum zum Haushalt gehört und entsprechend Kindergeld oder ein steuerlicher Kinderfreibetrag gewährt wird. Siehe auch Eigenheimzulage, Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus, Objektbeschränkung
Summe der reinen Kosten für die technischen Bauleistungen, wie sie vom Bauhandwerk einschließlich Materiallieferung erbracht werden und für die Errichtung von Gebäuden erforderlich sind (ohne Erschließung und Baunebenkosten).
Baulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragene öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstücks. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis empfiehlt sich vor einem Grundstückserwerb. Das Baulastenverzeichnis wird bei den Bauordnungsämtern geführt. Die Baulast existiert in Bayern nicht. Durch Baulasten an Nachbargrundstücken ist es möglich, die Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstückes sicherzustellen.
Eine Bauleistungsversicherung springt ein, wenn während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen. Diese können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.
Durch fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder nicht einwandfreies Material verursachte Mängel eines Bauvorhabens. Bei Abnahme durch den Bauherrn sollte bei erkennbaren Mängeln ein schriftlicher Vorbehalt gemacht werden, damit Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.
Summe der Kosten, die bei der Errichtung von Bauten zusätzlich neben den
Baukosten anfallen. Explizit zu nennen wären: - Architektenhonorar, - Kosten der Statiker und Prüfingenieure, - Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren - Gebühren für amtliche Prüfungen (z. B. Bauabnahmen) Die Kosten können zusätzlich zu den reinen
Baukosten zwischen 10 % und 20 % der Gesamtkosten ausmachen.
In den einzelnen Ländern bestehen Landesbauordnungen, die Anforderungen an den Bau und seine Teile sowie das Verfahren der
Baugenehmigung regeln.
Siehe Baugenehmigung.
Ein von den Bausparkassen gewährtes Darlehen, welches für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden muss. Das Bauspardarlehen ist ein langfristiges Tilgungsdarlehen. Der Bausparer muss je nach Tarif 40 % bis 50 % der
Bausparsumme ansparen und erhält dann - sofern der
Bausparvertrag bereits zuteilungsreif ist - ein Bauspardarlehen von entsprechend 60 % bzw. 50 %. Der Vorteil von Bauspardarlehen ist der relativ günstige Darlehenszinssatz, jedoch wird auch das
Bausparguthaben während der Ansparphase nur niedrig verzinst. Außerdem sind Bauspardarlehen je nach Tarif meist innerhalb von 12 Jahren zurückzuzahlen, so dass der
Tilgungssatz - und damit auch die monatliche
Belastung - sehr hoch ist. Als Sicherheit für ihr
Darlehen trägt auch die
Bausparkasse ab einer bestimmten Summe im
Grundbuch eine
Grundschuld ein, meist jedoch im Rang nach anderen langfristigen Realkrediten.
Summe der bereits angesparten Bausparbeiträge inkl. Zinsen.
Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen zu gewähren. Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden. (Gesetz über Bausparkassen § 1.1)
Summe, über die ein
Bausparvertrag abgeschlossen wird. Die Bausparsumme setzt sich zusammen aus dem
Bausparguthaben (Bausparbeiträge und Zinserträge) und dem Bauspardarlehen.
Der Bauspartarif regelt die Höhe der monatlichen Spar- und Tilgungsbeträge sowie die Höhe der Zinsen für
Bausparguthaben und Bauspardarlehen. Die meisten Bausparkassen bieten mehrere bzw. unterschiedliche Tarife an.
Vertrag zwischen Bausparer und Bausparkasse. Der Bausparer verpflichtet sich, Bauspareinlagen zu erbringen, die
Bausparkasse verpflichtet sich zur Gewährung eines Bauspardarlehens. Ein
Bauspardarlehen muss zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Näheres Siehe Bauspardarlehen.
Unternehmen, die Grundstücke erwerben und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Wohn- und Gewerbebauten errichten, um sie anschließend zu verkaufen.
Konzept zum steuerbegünstigten Kauf einer Immobilie, die sich noch in der Planungs- bzw. Bauphase befindet.
Siehe Gebäudewert.
Die Bauwesenversicherung leistet Ersatz für unvorhergesehene, während der Bauzeit eintretende Beschädigungen.
Siehe Zwischenfinanzierung.
Einmaliges Entgelt für die Bearbeitung des Darlehensantrages. Die Bearbeitungsgebühr wird in der Regel bei der ersten
Auszahlung des Darlehens vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
"Er enthält die rechtsverbindliche Festsetzung der zulässigen baulichen Nutzung, d. h. alle wesentlichen Angaben über die künftige Gestaltung des Gebietes, in dem der Bebauungsplan gilt. Man kann daraus Straßen, Grünanlagen und bebaubare Flächen ersehen. Ferner: ?die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse
Siehe Konditionen.
Siehe Konditionen.
Die monatliche Belastung ergibt sich aus sämtlichen Zahlungsverpflichtungen bzw. regelmäßigen Ausgaben eines Haushaltes, dazu gehören u.a. Lebenshaltungskosten, Versicherungsbeiträge, Telefonkosten, Fahrtkosten und die Darlehensraten. Im Rahmen der Prüfung einer Finanzierung werden dem nachhaltig erzielbaren Einkommen der
Darlehensnehmer die künftigen Ausgaben gegenübergestellt. Dabei ist ein positiver Saldo für Rücklagen grundsätzlich erforderlich.
Die zu finanzierende
Immobilie wird in den meisten Fällen als Sicherheit für den Baukredit herangezogen. Mit dieser so genannten Beleihung sichern sich Kreditinstitute gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab. Die Höhe der Beleihung ist abhängig von dem
Beleihungswert und der
Beleihungsgrenze des Objekts.
Der Beleihungsauslauf ist der Quotient auf
Darlehensbetrag und
Beleihungswert des Objektes. Beträgt ein
Darlehen z.B. 100.000 und ist der
Beleihungswert des Objektes 200.000 , so ist der Beleihungsauslauf 100.000 / 200.000 = 50%. Man spricht dann von einer 50%igen Beleihung.
Die Beleihungsgrenze gibt an, bis zu welchem
Prozentsatz ein erstrangiges
Darlehen ausgegeben werden kann. Die Beleihungsgrenze für erstrangige Realkredite (Hypothekendarlehen) liegt bei 60% des Beleihungswertes.
Hypothekenbanken geben aber auch Darlehen, die diese Grenze überschreiten - in der Regel bis zu 80% des Beleihungswertes und oft gegen einen entsprechenden Zinsaufschlag (Nachrangfinanzierung). Die
Refinanzierung für solche
Darlehen erfolgt durch den Verkauf von Pfandbriefen.
Mit Beleihungsobjekt bezeichnet man Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen (=Immobilien), die als dingliche Sicherheit für eine Baufinanzierung durch Eintrag eines Grundpfandrechtes (meist Grundschulden) dienen. Das Beleihungsobjekt muss nicht zwangsweise mit dem Investitionsobjekt übereinstimmen.
Siehe Darlehensvertrag.
Der Beleihungswert ist der nachhaltig erzielbare Wert des Beleihungsobjekts unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände. Die Ermittlung eines Beleihungswertes ist im
Hypothekenbankgesetz unter § 12 vorgeschrieben, wobei der Beleihungswert von
Bank zu
Bank unterschiedlich ermittelt werden kann. Der Beleihungswert ist oft die Grundlage für die Kreditgewährung, da hierbei zur längerfristigen Risikobeurteilung vom
Verkehrswert des Objektes (= aktueller
Marktwert des Objektes) Sicherheitsabschläge vorgenommen werden, um eventuelle Marktschwankungen aufzufangen.
Bei einer Bemusterung müssen sich die Käufer eines Fertighauses oder einer Bauträgerimmobilie entscheiden, wie Ihre
Immobilie ausgestattet sein soll. Fliesen, Eingangstür, Dachziegel oder Türgriffe - jedes Detail wird bei einer Bemusterung festgelegt. Erst nach diesem Termin steht der tatsächliche Kaufpreis fest, da von der Grundausstattung abweichende Sonderwünsche den Preis in die Höhe treiben.
Kreditinstitute berechnen ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Abschluss des Darlehensvertrags für noch nicht in Anspruch genommene Darlehensbeträge Bereitstellungszinsen, da sie selbst sich schon refinanziert haben und deshalb Kosten anfallen. Beispiel: Darlehensbetrag: 100.000,-- Bereitstellungszinsen: 0,25% ab dem 120. Tag (4. Monat) Abschluss Zinsfestschreibung: 01.02.2000 Auszahlung: 01.08.2000 Bereitstellungszinsen sind ab dem 01.06.2000 für 2 Monate = 60 Tage fällig. Zu zahlende Bereitstellungszinsen: 100.000,-- x 0,25 % x 60 ./. 100 ./. 30 Die Bereitstellungszinsen betragen für 60 Tage 500,--.
Siehe Bewirtschaftungskosten.
Notarielle / Öffentliche Beurkundung. Beurkundung eines Rechtsgeschäfts durch einen Notar. Im Gegensatz zur Beglaubigung wird bei einer Beurkundung nicht nur die Richtigkeit der geleisteten Unterschriften durch den Notar bestätigt, sondern auch der Inhalt des Rechtsgeschäfts. Grundstückskaufverträge müssen immer beurkundet werden.
Grundstücksgeschäfte (Grundstückskaufvertrag) müssen generell notariell beurkundet werden.
Mit der Bewertungszahl soll eine gerechte Zuteilungsreihenfolge bei Bausparverträgen gewährleistet werden. Hierbei werden Faktoren wie die Dauer und die Höhe der Sparleistungen berücksichtigt. Die Bausparkassen wenden bei der Ermittlung jedoch unterschiedliche Verfahren an, was eine Berechnung für den Bausparer nahezu unmöglich macht. Damit ein
Bausparvertrag zugeteilt werden kann, muss die von der
Bausparkasse festgelegte Mindestbewertungszahl erreicht werden.
Kosten für die laufende Unterhaltung einer Immobilie. Bewirtschaftungskosten lassen sich unterteilen in a) umlagefähige Betriebskosten, z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung, Wasserverbrauch, Allgemeinstrom, Hausmeister, Hausreinigung, Schornsteinfeger, Versicherungen. b) Nicht umlagefähige Betriebskosten, z.B. Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis, Instandhaltungskosten. Nicht umlagefähige
Betriebskosten dürfen nicht mit dem Mieter abgerechnet werden.
Die Bezugsfertigkeit ist der der bauliche Zustand eines Gebäudes in dem nach allgemeiner Auffassung den Bewohnern der Bezug der Wohnräume zugemutet werden kann. Für die Frage der Zumutbarkeit ist alleine der Grad der Fertigstellung der Wohnung maßgebend. Es kommt nicht auf die bauaufsichtliche Schlussabnahme an.
Jeder Kredit, der ausschließlich aufgrund der Bonität des Kunden gewährt wird, ohne dass
Sicherheiten hinterlegt werden. Dispokredite sind in den meisten Fällen Blankokredite.
Der Bodenwert ist der Wert des Grundstücks. Er ist abhängig von Lage, Größe, Zuschnitt, Beschaffenheit und Grad der Erschließung des Grundstücks. Auskünfte zu Bodenwerten erteilen Katasterämter oder zuständige Gutachterausschüsse.
Die Bonität (=Kreditwürdigkeit) ist gegeben, wenn eine Darlehensgewährung unter persönlichen und sachlichen Gesichtspunkten vertretbar ist. Für die Beurteilung der persönlichen Bonität ist die Person des Darlehensnehmers von Bedeutung, hierzu wird vor allem die Schufa-Auskunft herangezogen. Für die Beurteilung der sachlichen Bonität werden sämtliche Unterlagen über Einkommen und Ausgaben geprüft.
Stellt die Zahlungsfähigkeit des Kunden fest. Dies ist vor jedem Vertragsabschluss obligatorisch.
Versicherung des Gebäudes gegen Feuerschäden. Sie soll im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken (Neuwertversicherung). Eine ausreichende Brandversicherung muss bei manchen Kreditinstituten nachgewiesen werden.
Die Briefgrundschuld ist eine Grundschuld, bei der zusätzlich zur Eintragung im
Grundbuch noch ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Die heute übliche Form der
Grundschuldbestellung ist die Bestellung einer Buchgrundschuld.
Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern nach Bruchteilen zusteht, wobei jedem Miteigentümer ein ideeller Anteil zusteht. Jeder Eigentümer kann über seinen Teil frei verfügen, jedoch kann Leistung nur an alle Eigentümer gemeinsam gefordert werden. Siehe auch Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum.
Auch kalte Leerraummiete genannt. In der Miete enthaltene Zahlungen für Zentralheizung, Wasser, Möblierung, etc. werden nicht berücksichtigt.
Abkürzung für Bausparvertrag.
Die Buchgrundschuld ist eine Grundschuld, die nur im
Grundbuch eingetragen wird und bei der die Ausstellung eines Grundschuldbriefes ausgeschlossen wurde. Die Bestellung einer Buchgrundschuld ist die heute übliche Form der Grundschuldbestellung.
In der Budgetrechnung werden Einnahmen und Ausgaben des Darlehensnehmers gegenübergestellt und somit die tragbare monatliche
Belastung ermittelt.
Einseitig verpflichtender Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten. Durch diesen verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen (§765 BGB). Bürgschaften finden bei Baufinanzierungen selten eine Anwendung.
Soweit im Rahmen der Wohnungsbaufinanzierungen Bürgschaften, insbesondere von Kreditinstituten, eingesetzt werden, erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr), die dem
Darlehensnehmer in Rechnung gestellt wird.