Damnum
Darlehen
Darlehensbedingungen
Darlehensbetrag
Darlehensbewilligung
Darlehensgeber
Darlehensnehmer
Darlehensnennbetrag
Darlehensnominalbetrag
Darlehensphase
Darlehensurkunde
Darlehensvertrag
Darlehenszins
Darlehenszusage
Deckungshypothek
Deckungsprinzip
Dingliche Sicherheiten
Dingliche Zinsen
Disagio
Disagiorückerstattung

Lexikon

Hier finden Sie Erklärungen zu vielen Fachbegriffen, die auf diesen Seiten auftauchen. Klicken Sie einfach auf den Anfangsbuchstaben des Begriffs, für den Sie eine nähere Erläuterung suchen.

A · B · C · D · E · F · G · V · H · I · J · K · L · M · N · O · P · R · S · T · U · W · Z

Damnum

Selten verwendeter Begriff für Disagio.

Darlehen

Entgeltliche Überlassung von Geld oder andere vertretbare Sachen durch den Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.

Darlehensbedingungen

Siehe Konditionen.

Darlehensbetrag

Siehe Nominalbetrag.

Darlehensbewilligung

Rechtlich verbindliche Zusage der Gewährung eines Darlehens durch einen Darlehensgeber.

Darlehensgeber

Institut (Bank, Sparkasse, Versicherung oder Bausparkasse) welches dem Darlehensnehmer das Darlehen gewährt. Der Darlehensnehmer hat das Darlehen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen.

Darlehensnehmer

Der Darlehensnehmer erhält von Darlehensgeber das Darlehen. Er hat es gemäß den vertraglichen Bedingungen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen. Als Darlehensnehmer können natürliche Personen, juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen auftreten.

Darlehensnennbetrag

Siehe Nominalbetrag.

Darlehensnominalbetrag

Kapitalbetrag, der an die Bank zurückgezahlt werden muss.

Darlehensphase

An die Sparphase eines Bausparvertrags schließt sich mit Auszahlung des Darlehens die Darlehensphase an. Hierfür muss ein separater Darlehensvertrag geschlossen werden. Im Anschluss daran zahlt der Darlehensnehmer jeden Monat seine Darlehensrate an die Bausparkasse. Diese setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Das Darlehen wird damit annuitätisch getilgt.

Darlehensurkunde

Siehe Darlehensvertrag.

Darlehensvertrag

Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme zu vereinbarten Konditionen (Darlehen). In der Praxis sind zwei Verfahren für das Zustandekommen des Vertrages zu unterscheiden. Entweder kommt das Darlehen durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank oder durch Finanzierungsangebot der Bank und Annahme durch den Kunden zustande. Im Darlehensvertrag (Darlehensurkunde, Beleihungsvertrag) werden u.a. die Darlehenshöhe, der Verwendungszweck, der Zinssatz, der Auszahlungskurs, der anfänglich effektive Jahreszins, die Dauer der Zinsfestschreibung, die Nebenkosten wie z.B. Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren, die Tilgungsvereinbarungen, die Art der Besicherung (Sicherheiten) sowie die Einbeziehung der Allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart.

Darlehenszins

Siehe Nominalzinssatz.

Darlehenszusage

Siehe Darlehensbewilligung.

Deckungshypothek

Hypotheken, die als Sicherheit für die von den Hypothekenbanken ausgegebenen Pfandbriefe dienen. Das gewährte Darlehen darf 60 % des Beleihungswertes nicht übersteigen. Hypothekenbanken refinanzieren sich hauptsächlich durch Ausgabe von Pfandbriefen. Um die Sicherheit dieser Pfandbriefe zu gewährleisten, ist die Ausgabe von Pfandbriefen nicht unbegrenzt möglich, sondern der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypotheken in gleicher Höhe und gleichem Zinsertrag gedeckt sein (ordentliche Deckung).

Deckungsprinzip

Auch Kongruenzprinzip genannt. Der Betrag der Sicherheiten (Hypotheken) muss dem Betrag der Verpflichtungen (Darlehen) entsprechen.

Dingliche Sicherheiten

Dingliche Sicherheiten sind Sicherheiten, die sich auf Sachen erstrecken (z.B. Grundstücke). In der Baufinanzierung werden üblicherweise Grundschulden als dingliche Sicherheit verwendet. Gegensatz: persönliche Sicherheiten.

Dingliche Zinsen

Dingliche Zinsen sind häufig Bestandteil des Eintrags einer Grundschuld, in Abteilung III des Grundbuches neben dem Grundschuldbetrag. Die Zinsen und der Grundschuldbetrag stellen den maximalen Sicherungsrahmen dar, den die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen kann. Aus Sicherheitsgründen werden von den Darlehensgebern heutzutage bis zu 20% dingliche Zinsen eingetragen. Achtung: Basis des Zahlungsanspruchs ist jedoch der im Darlehensbetrag vereinbarte Zinssatz. Der dingliche Zins stellt die maximale Forderung des Grundschuldgläubigers (Darlehensgebers) aus dem Grundstück im Falle der Verwertung dar.

Disagio

Differenz zwischen dem Nominalbetrag und dem Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens. Das Disagio bezeichnet eine Leistung des Darlehensnehmers bei Darlehensauszahlung an die Bank. Diese Leistung hat Zinscharakter. Üblicherweise findet eine Verrechnung mit einem Teil des Darlehensauszahlungsanspruchs statt, welche zur Folge hat, dass der Darlehensnehmer nur einen verminderten Kapitalbetrag ausgezahlt bekommt. Die Vereinbarung eines Disagios bewirkt, dass über die Laufzeit des Darlehens ein geringerer Nominalzinssatz gezahlt werden kann. Das Disagio kann steuerlich abgesetzt werden. Dennoch ist zu prüfen, ob wirklich ein steuerlicher Nutzen entsteht (Gerade bei vermieteten Immobilien, bei denen die Schuldzinsen ohnehin steuerlich geltend gemacht werden können, ist es fraglich, ob es sich lohnt.). Der Nominalzinssatz des Darlehens ist bei Vereinbarung eines Disagios niedriger, der Effektivzinssatz liegt oft höher als der bei einem Kredit ohne Disagio. In der Regel kann ein Disagio von bis zu 10 % der Darlehenssumme vereinbart werden. Siehe auch Auszahlungskurs, Konditionen.

Disagiorückerstattung

Bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens mit Disagio muss das noch nicht verbrauchte Disagio bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden.
A · B · C · D · E · F · G · V · H · I · J · K · L · M · N · O · P · R · S · T · U · W · Z

1. Platz

Sie wünschen ein verbindliches und kostenfreies Angebot vom Besten Direkt-Baufinanzierer 2009? (Auszeichnung durch FOCUS-MONEY 18/2009) Dann sind Sie hier genau richtig! Stellen Sie jetzt Ihre Finanzierungsanfrage

weiter lesen