Kapitalanlage
Kapitaldienstfähigkeit
Kapitalkosten
Katasteramt
Katasterpapiere
Kaufvertrag
KfW
KfW-Wohneigentumsprogramm
Kinderzulage
KO-Darlehen
Kommunaldarlehen
Kommunalobligation
Konditionen
Konditionenanpassung
Konsumentenkredit
Konsumfinanzierung
Kontoführungsgebühren
Kredit
Kreditbedarf
Kreditinstitut
Kredittilgung
Kreditwürdigkeit
Kreditzins
Kubatur
Kubus
Kündigung

Lexikon

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Kapitalanlage

Neben der Selbstnutzung von Wohneigentum, kann eine Immobilie auch vermietet oder verpachtet werden. In einem solchen Fall ist die Anschaffung eine Kapitalanlage, die einen möglichst hohen Gewinn abwerfen soll. Dieser wird unter anderem durch Mieteinnahmen und steuerliche Vorteile erzielt.

Kapitaldienstfähigkeit

Ein Darlehensnehmer verfügt über Kapitaldienstfähigkeit, wenn er die Belastungen durch ein Darlehen aus seinen laufenden Einkünften bedienen kann. Diese wird vor jeder Darlehensvergabe überprüft.

Kapitalkosten

Im Bereich der Baufinanzierung versteht man unter Kapitalkosten die Zinsen, die ein Kunde für die in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel zahlen muss.

Katasteramt

Auch Liegenschaftsamt genannt. Das Katasteramt führt die Liegenschaftsbücher, sog. Verzeichnisse über die 'technischen' Daten der Grundstücke einer Gemeinde. Siehe auch Katasterpapiere.

Katasterpapiere

Bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführte Verzeichnisse mit den 'technischen' Daten der Grundstücke einer Gemeinde. Die Katasterämter erstellen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und amtliche Lagepläne (Flurkarten), die gebührenpflichtig eingesehen oder angefordert werden können.

Kaufvertrag

Siehe Grundstückskaufvertrag.

KfW

KfW ist die Abkürzung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dieses bundeseigene Institut vergibt zinsgünstige Darlehen, mit denen der private Wohnungsbau und ökologisches Bauen gefördert sowie die Wirtschaft gestützt werden sollen. Die KfW vergibt ihre Mittel nicht selbst, sie müssen über ein durchleitendes Institut beantragt werden. Dies kann auch im Zuge einer Finanzierungsanfrage bei uns erfolgen.

KfW-Wohneigentumsprogramm

Das von der KfW aufgelegte Wohneigentumsprogramm eignet sich für alle, die eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben möchten. Dieses Programm können Sie über uns beantragen.

Kinderzulage

Siehe Eigenheimzulage.

KO-Darlehen

Siehe Kommunaldarlehen.

Kommunaldarlehen

Kommunaldarlehen sind Kredite, die an Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Bund, Länder, Gemeinden) gewährt - echte Kommunalkredite - oder durch diese verbürgt - unechte Kommunalkredite - werden. Die Bonität der Schuldner ist in der Regel einwandfrei, sie haften mit ihrem gesamten Vermögen und mit dem Steueraufkommen, daher werden Kommunaldarlehen meist blanko, d.h. ohne Sicherheitenstellung gewährt.

Kommunalobligation

Öffentlicher Pfandbrief, der durch eine Forderung gegen inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts besichert ist.

Konditionen

Bedingungen, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen. Im Allgemeinen rechnet man hierzu: Nominalzinssatz, Auszahlungskurs, Dauer der Zinsfestschreibung, Tilgungssatz und Tilgungsbeginn (Tilgung), Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren. Nur aus dem sorgfältigen Vergleich aller Einzelkonditionen lässt sich ein aussagekräftiges Ergebnis ermitteln. Von den Konditionen zu unterscheiden sind die Allgemeinen Darlehensbedingungen, die die sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer regeln.

Konditionenanpassung

Vor Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren Zeitraum neue Konditionen für die Darlehensgewährung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart werden. Zu diesem Zweck unterbreitet der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einige Wochen vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein Angebot für einen weiteren Zinsfestschreibungszeitraum, dessen Konditionen sich nach den aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt richten.

Konsumentenkredit

In der Bankpraxis bezeichnet man Kredite an Privatpersonen als Konsumentenkredite. Sie dienen zur Beschaffung von Konsumgütern (Kfz, Möbel, Reisen, usw.). Ihre Rückführung erfolgt i.d.R. in festen monatlichen Raten.

Konsumfinanzierung

Vorgang der Beschaffung von Geldmitteln zur Deckung eines privaten Bedarfes (Konsum) wie z.B. einer Urlaubsreise, der Erwerb einer Küche oder ähnlichem. Neben dem Einsatz von Eigenmitteln (z.B. als Anzahlung) besteht die Möglichkeit im Rahmen seiner persönlichen Möglichkeiten auch Kredite (Konsumentenkredit) zur Deckung des Finanzierungsbedarfes aufzunehmen. Die Höhe der Kredite richtet sich nach dem Bedarf und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers (Rückzahlung des Darlehens).

Kontoführungsgebühren

Für die Führung von Konten berechnen Kreditinstitute unter Umständen Gebühren. Diese meist quartalsweise oder monatlich zu entrichtenden Entgelte finden vereinzelt auch bei Baudarlehen Anwendung. Da Kontoführungsgebühren nicht Gegenstand des Effektivzinssatzes nach Preisangabeverordnung sind, sollten Sie beim Angebotsvergleich auch diese Position prüfen.

Kredit

Siehe Darlehen.

Kreditbedarf

Der Kreditbedarf ergibt sich nach Abzug der zur Verfügung stehenden Eigenmittel von den Gesamtkosten. Siehe dazu auch Finanzierungsplan.

Kreditinstitut

Oberbegriff für Banken und Sparkassen.

Kredittilgung

Siehe Tilgung.

Kreditwürdigkeit

Siehe Bonität.

Kreditzins

Siehe Nominalzinssatz.

Kubatur

Siehe Umbauter Raum.

Kubus

Siehe Umbauter Raum.

Kündigung

Einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages. Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken sind seitens der Bank bei vertragsgemäßer (!) Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann dagegen das Darlehen zu bestimmten vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel bei Ablauf der Zinsfestschreibung. Bei vorzeitiger Kündigung seitens des Kreditnehmers ist die Bank berechtigt, ein Aufhebungsentgelt (Vorfälligkeitsentschädigung) zu erheben, dessen Berechnungsmethode vom BGH festgeschrieben ist. Bei Zinsfestschreibungen von mehr als 10 Jahren kann der Darlehensnehmer nach Ablauf von 10 Jahren unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist nach §489 BGB kündigen, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden darf.
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