MaBV
Makler- und Bauträgerverordnung
Maklercourtage
Marktwert
Mietausfallwagnis
Miteigentum nach Bruchteilen
Miteigentumsanteil
Mitschuldner
Modernisierung
Monatsrate
Muskelhypothek

Lexikon

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MaBV

Abkürzung für Makler- und Bauträgerverordnung.

Makler- und Bauträgerverordnung

Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt die Pflichten von Maklern und Bauträgern und enthält Vorschriften zum Schutz von Erwerbern von Eigenheimen. Die MaBV regelt u.a. unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger den vereinbarten Kaufpreis vom Erwerber ganz oder in Raten verlangen kann. Siehe auch Freistellungserklärung.

Maklercourtage

Maklerprovision ( §§ 652 ff. BGB). Wird ein Grundstück durch einen Makler vermittelt, so ist eine Provision an den Makler zu zahlen. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart. Übliche Provisionssätze bei Vermittlung von Grundstücken sowie Ein- und Mehrfamilienhäusern: 3 bis 6 % des Kaufpreises.

Marktwert

Siehe Verkehrswert.

Mietausfallwagnis

Das Mietausfallwagnis gehört wie die Verwaltungskosten und die Instandhaltungskosten zu den nicht umlagefähigen Betriebskosten, die von der Bruttokaltmiete abgezogen werden, und mindert somit den ansetzbaren Mietertrag bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie.

Miteigentum nach Bruchteilen

Siehe Bruchteilseigentum.

Miteigentumsanteil

Miteigentum an einer Immobilie zu bestimmten Teilen. Siehe auch Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentum, Teileigentum.

Mitschuldner

Ein Darlehensnehmer, zumeist Ehegatte, der als Gesamtschuldner zusammen mit einem anderen Schuldner haftet.

Modernisierung

Bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Wohn- oder Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes durch Anpassung z. B. des Grundrisses oder der Ausstattung an moderne Anforderungen. Zu unterscheiden hiervon ist die Renovierung, die der Erhaltung oder Wiederherstellung des vorhandenen baulichen Zustands dient.

Monatsrate

Siehe Rate.

Muskelhypothek

Bei einer Modernisierung wird der Wohn- oder Nutzwert eines bestehenden Gebäudes erhöht und an die Anforderungen gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse angepasst. Dies kann beispielsweise durch eine Veränderung des Grundrisses oder die Erneuerung der Ausstattung erreicht werden. Durch die Modernisierung wird der Gebrauchswert nachhaltig erhöht oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert.
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