PAngV
Personalkredit
Pfandtausch
Pfandbriefe
Pfandfreigabe
Preisangabenverordnung
Prolongation
Prozent
Prozentsatz

Lexikon

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PAngV

Abkürzung für Preisangabenverordnung.

Personalkredit

Ein durch die persönliche Kreditwürdigkeit des Schuldners gesicherter Kredit. Vor der Vergabe eines Personalkredits werden das Einkommen, die Vermögenssituation und die Kapitaldienstfähigkeit des Kunden geprüft. Die Beleihung ist unter Berücksichtigung vorgehender Rechte in der Regel auf 80% des Beleihungswertes begrenzt.

Pfandbriefe

Von Hypothekenbanken ausgegebene festverzinsliche Wertpapiere, die der Mittelbeschaffung (Refinanzierung) für Darlehen sowohl im Wohnungsbau als auch im gewerblichen Baubereich dienen. Pfandbriefe, die der Refinanzierung von Hypothekendarlehen dienen, müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften jederzeit in gleicher Höhe durch erststellige Hypotheken mit mindestens gleichem Zinssatz gedeckt sein. Pfandbriefe sind mündelsichere Wertpapiere, d.h. sie unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften und gelten daher als sehr sichere Anlage. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften übernimmt ein Treuhänder.

Pfandfreigabe

Freigabe des Beleihungsobjekts. Das Objekt haftet nicht länger für die Rückzahlung des Darlehens.

Pfandtausch

Austausch des Beleihungsobjektes während der Darlehenslaufzeit zu ansonsten gleichen Vertragsbedingungen.

Preisangabenverordnung

Seit 1985 als Verbraucherschutz in Kraft. Kreditinstitute sind verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Preise bzw. Kosten aufzuführen. Darüber hinaus muss im Privatkundengeschäft auch der Effektivzinssatz für die Vergleichbarkeit von Finanzierungen angegeben werden.

Prolongation

Siehe Konditionenanpassung.

Prozent

Siehe Prozentsatz.

Prozentsatz

In von 100 angegebener Wert als Bruchteil der Bezugsgröße. Prozentsätze werden mit einem % am Ende der Zahl gekennzeichnet. So sind 5% von 200 = 200 * 5 / 100 = 10.
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