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Abkürzung für Preisangabenverordnung.
Ein durch die persönliche Kreditwürdigkeit des Schuldners gesicherter Kredit. Vor der Vergabe eines Personalkredits werden das Einkommen, die Vermögenssituation und die Kapitaldienstfähigkeit des Kunden geprüft. Die
Beleihung ist unter Berücksichtigung vorgehender Rechte in der Regel auf 80% des Beleihungswertes begrenzt.
Von
Hypothekenbanken ausgegebene festverzinsliche Wertpapiere, die der Mittelbeschaffung (Refinanzierung) für
Darlehen sowohl im Wohnungsbau als auch im gewerblichen Baubereich dienen. Pfandbriefe, die der
Refinanzierung von
Hypothekendarlehen dienen, müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften jederzeit in gleicher Höhe durch erststellige Hypotheken mit mindestens gleichem
Zinssatz gedeckt sein. Pfandbriefe sind mündelsichere Wertpapiere, d.h. sie unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften und gelten daher als sehr sichere Anlage. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften übernimmt ein Treuhänder.
Freigabe des Beleihungsobjekts. Das
Objekt haftet nicht länger für die Rückzahlung des Darlehens.
Austausch des Beleihungsobjektes während der Darlehenslaufzeit zu ansonsten gleichen Vertragsbedingungen.
Seit 1985 als Verbraucherschutz in Kraft. Kreditinstitute sind verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Preise bzw. Kosten aufzuführen. Darüber hinaus muss im Privatkundengeschäft auch der
Effektivzinssatz für die Vergleichbarkeit von Finanzierungen angegeben werden.
Siehe Konditionenanpassung.
Siehe Prozentsatz.
In von 100 angegebener Wert als Bruchteil der Bezugsgröße. Prozentsätze werden mit einem % am Ende der Zahl gekennzeichnet. So sind 5% von 200 = 200 * 5 / 100 = 10.