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Der Rahmenzins wird zusammen mit der
Grundschuld eingetragen und sichert zusätzliche
Nebenleistungen ab, d.h. die
Bank kann sich aus dem
Objekt bis zur Höhe des Grundschuldbetrages plus jährlichen Rahmenzins befriedigen, sofern eine Forderung in dieser Höhe besteht. Der Rahmenzins beträgt zurzeit je nach
Bank zwischen 12 % und 18 %.
Siehe Rangbescheinigung.
Schriftliche Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, dass der rangrichtigen Eintragung der
Grundschuld keine sonstigen Anträge beim zuständigen
Grundbuchamt entgegenstehen (Rangattest). Siehe auch Notarbestätigung.
Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im
Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige
Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern.
Die Rangstelle gibt bei mehreren im
Grundbuch eingetragenen Rechten (Vorlasten) Aufschluss über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der
Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden. Rangverhältnisse können nachträglich geändert werden.
Regelmäßige Zahlungen des Darlehensnehmers an den Darlehensgeber. Wird oft auch als Annuität bezeichnet und umfasst die zu entrichtenden Zinsen sowie Zahlungen zur
Tilgung / Rückzahlung des Darlehens.
Ein Ratenkredit ist ein
Kredit an Privatpersonen und dient zur Finanzierung von Konsumgütern. Er wird in monatlichen gleichen Raten (Ausnahme: erste und / oder letzte Rate) zurückgezahlt.
Wenn der
Darlehensnehmer seinen laufenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt (d.h. mit seinen Raten in Verzug gerät), wird ein Verzugsschaden berechnet. Die Höhe des Verzugsschadens richtet sich nach dem Bruttosollzinssatz.
Siehe Hypothekendarlehen.
Siehe Hypothekenbanken.
Girokonto, auf welches Auszahlungen von einem zweiten Konto gebucht werden, bzw. von welchem Beträge auf das zweite Konto gebucht werden.
Mittelbeschaffung der Banken für zu gewährende Darlehen. Die Refinanzierung von Hypotheken erfolgt hauptsächlich durch die Ausgabe von Pfandbriefen.
Siehe Jahresreinertrag.
Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen Zustandes eines Gebäudes. Maßnahmen zur
Instandhaltung von Immobilien.
Grundstücksbelastung mit dem Inhalt, dass zu regelmäßigen Terminen eine bestimmte Summe aus dem Grundstück zu zahlen ist. Die Rentenschuld ist heute als Kreditsicherheit nicht von Bedeutung.
Der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgte (zurückgezahlte) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld eines Darlehens zu dem entsprechenden Zeitpunkt kann anhand des Tilgungsplans festgestellt werden.
Eine Restschuldversicherung ist eine zusätzliche Absicherung. Der Kreditnehmer hat die Möglichkeit, sein
Darlehen über verschiedene Tarife z. B. gegen Ableben, Unfall oder Krankheit abzusichern. Die Versicherungsgesellschaft begleicht i.d.R. im Todesfall die noch ausstehende
Restschuld des aufgenommenen Darlehens bzw. leistet zusätzliche Dienstleistungen wie Unfall- oder Krankenversicherung.
Bei einer Risikolebensversicherung wird das Risiko des Ablebens der versicherten Person abgesichert. Im Rahmen einer Baufinanzierung kann speziell für den Hauptverdiener der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll sein, wenn ohne sein Einkommen die Bedienung der Raten für das
Darlehen unmöglich wird. Dies sichert den Partner und die gesamte Finanzierung.
Siehe Jahresrohertrag.
Eine Rückauflassungsvormerkung wird ins
Grundbuch eingetragen und sichert die Ansprüche des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks. Der Eintrag einer solchen Vormerkung kommt oft in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken vor, die von Städten und Gemeinden verkauft werden. Der Kauf des Grundstücks ist mit bestimmten Auflagen verbunden. Hält der Käufer diese Auflagen nicht ein, hat der frühere Eigentümer (in diesem Fall die Stadt) einen Anspruch auf Rückübertragung.
Anspruch des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundschuldgläubiger auf Rückgabe der Grundschuld, wenn die durch die
Grundschuld gesicherten Ansprüche der
Bank befriedigt sind.
Der Rücktritt vom
Darlehensvertrag ist eine einseitige Erklärung eines Vertragspartners zur Aufhebung des noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrages. Ein Rücktritt erfolgt seitens des Darlehensgebers, wenn die
Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden oder nachträglich Informationen bekannt werden, die eine Kreditauszahlung nicht mehr rechtfertigen. Von Seiten des Darlehensnehmers können vielfältige Dinge zu einem Rücktritt von einem
Darlehensvertrag führen (z.B. Nichtzustandekommen des Kaufvertrages). Unter Umständen steht bei einem Rücktritt vom
Darlehensvertrag durch den
Darlehensnehmer dem
Darlehensgeber eine Nichtabnahmeentschädigung zu.
Siehe Tilgung.