Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangrücktritt
Rangstelle
Rate
Ratenkredit
Ratenverzug
Realkredit
Realkreditinstitut
Referenzkonto
Refinanzierung
Reinertrag
Renovierung
Rentenschuld
Restschuld
Restschuldversicherung
Risikolebensversicherung
Rohertrag
Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt
Rückzahlung

Lexikon

Hier finden Sie Erklärungen zu vielen Fachbegriffen, die auf diesen Seiten auftauchen. Klicken Sie einfach auf den Anfangsbuchstaben des Begriffs, für den Sie eine nähere Erläuterung suchen.

A · B · C · D · E · F · G · V · H · I · J · K · L · M · N · O · P · R · S · T · U · W · Z

Rahmenzins

Der Rahmenzins wird zusammen mit der Grundschuld eingetragen und sichert zusätzliche Nebenleistungen ab, d.h. die Bank kann sich aus dem Objekt bis zur Höhe des Grundschuldbetrages plus jährlichen Rahmenzins befriedigen, sofern eine Forderung in dieser Höhe besteht. Der Rahmenzins beträgt zurzeit je nach Bank zwischen 12 % und 18 %.

Rangattest

Siehe Rangbescheinigung.

Rangbescheinigung

Schriftliche Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld keine sonstigen Anträge beim zuständigen Grundbuchamt entgegenstehen (Rangattest). Siehe auch Notarbestätigung.

Rangrücktritt

Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern.

Rangstelle

Die Rangstelle gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Rechten (Vorlasten) Aufschluss über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden. Rangverhältnisse können nachträglich geändert werden.

Rate

Regelmäßige Zahlungen des Darlehensnehmers an den Darlehensgeber. Wird oft auch als Annuität bezeichnet und umfasst die zu entrichtenden Zinsen sowie Zahlungen zur Tilgung / Rückzahlung des Darlehens.

Ratenkredit

Ein Ratenkredit ist ein Kredit an Privatpersonen und dient zur Finanzierung von Konsumgütern. Er wird in monatlichen gleichen Raten (Ausnahme: erste und / oder letzte Rate) zurückgezahlt.

Ratenverzug

Wenn der Darlehensnehmer seinen laufenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt (d.h. mit seinen Raten in Verzug gerät), wird ein Verzugsschaden berechnet. Die Höhe des Verzugsschadens richtet sich nach dem Bruttosollzinssatz.

Realkredit

Siehe Hypothekendarlehen.

Realkreditinstitut

Siehe Hypothekenbanken.

Referenzkonto

Girokonto, auf welches Auszahlungen von einem zweiten Konto gebucht werden, bzw. von welchem Beträge auf das zweite Konto gebucht werden.

Refinanzierung

Mittelbeschaffung der Banken für zu gewährende Darlehen. Die Refinanzierung von Hypotheken erfolgt hauptsächlich durch die Ausgabe von Pfandbriefen.

Reinertrag

Siehe Jahresreinertrag.

Renovierung

Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen Zustandes eines Gebäudes. Maßnahmen zur Instandhaltung von Immobilien.

Rentenschuld

Grundstücksbelastung mit dem Inhalt, dass zu regelmäßigen Terminen eine bestimmte Summe aus dem Grundstück zu zahlen ist. Die Rentenschuld ist heute als Kreditsicherheit nicht von Bedeutung.

Restschuld

Der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgte (zurückgezahlte) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld eines Darlehens zu dem entsprechenden Zeitpunkt kann anhand des Tilgungsplans festgestellt werden.

Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung ist eine zusätzliche Absicherung. Der Kreditnehmer hat die Möglichkeit, sein Darlehen über verschiedene Tarife z. B. gegen Ableben, Unfall oder Krankheit abzusichern. Die Versicherungsgesellschaft begleicht i.d.R. im Todesfall die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens bzw. leistet zusätzliche Dienstleistungen wie Unfall- oder Krankenversicherung.

Risikolebensversicherung

Bei einer Risikolebensversicherung wird das Risiko des Ablebens der versicherten Person abgesichert. Im Rahmen einer Baufinanzierung kann speziell für den Hauptverdiener der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll sein, wenn ohne sein Einkommen die Bedienung der Raten für das Darlehen unmöglich wird. Dies sichert den Partner und die gesamte Finanzierung.

Rohertrag

Siehe Jahresrohertrag.

Rückauflassungsvormerkung

Eine Rückauflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen und sichert die Ansprüche des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks. Der Eintrag einer solchen Vormerkung kommt oft in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken vor, die von Städten und Gemeinden verkauft werden. Der Kauf des Grundstücks ist mit bestimmten Auflagen verbunden. Hält der Käufer diese Auflagen nicht ein, hat der frühere Eigentümer (in diesem Fall die Stadt) einen Anspruch auf Rückübertragung.

Rückgewähransprüche

Anspruch des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundschuldgläubiger auf Rückgabe der Grundschuld, wenn die durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche der Bank befriedigt sind.

Rücktritt

Der Rücktritt vom Darlehensvertrag ist eine einseitige Erklärung eines Vertragspartners zur Aufhebung des noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrages. Ein Rücktritt erfolgt seitens des Darlehensgebers, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden oder nachträglich Informationen bekannt werden, die eine Kreditauszahlung nicht mehr rechtfertigen. Von Seiten des Darlehensnehmers können vielfältige Dinge zu einem Rücktritt von einem Darlehensvertrag führen (z.B. Nichtzustandekommen des Kaufvertrages). Unter Umständen steht bei einem Rücktritt vom Darlehensvertrag durch den Darlehensnehmer dem Darlehensgeber eine Nichtabnahmeentschädigung zu.

Rückzahlung

Siehe Tilgung.
A · B · C · D · E · F · G · V · H · I · J · K · L · M · N · O · P · R · S · T · U · W · Z

1. Platz

Sie wünschen ein verbindliches und kostenfreies Angebot vom Besten Direkt-Baufinanzierer 2009? (Auszeichnung durch FOCUS-MONEY 18/2009) Dann sind Sie hier genau richtig! Stellen Sie jetzt Ihre Finanzierungsanfrage

weiter lesen