Sachwert
Schätzkosten
Schätzung
Schätzungskosten
Schufa
Schuldner
Schuldnerwechsel
Schuldübernahme
Schuldzinsen
Selbst- und Nachbarhilfe
Selbsthilfe
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sicherheiten
Sicherungshypothek
Sicherungsvereinbarung
Sicherungszweckerklärung
Solarstrom erzeugen
Sonderausgaben
Sondereigentum
Sondernutzungsrecht
Sondertilgung
Sondertilgungspflicht
Sondertilgungsrecht
Sparphase
Spezialfinanzierung
Staatliche Förderung
Steuermodelle
Sollzins
Sollzinssatz
Sollzinsbindung

Lexikon

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Sachwert

Der Sachwert einer Immobilie ergibt sich aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert und dem Wert der Außenanlagen. Für die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser ist der Sachwert als Grundlage für die Ermittlung des Beleihungswerts maßgebend. Eigentumswohnungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen den Sachwertobjekten zuzuordnen.

Schufa

Abkürzung für: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, um Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Kreditgeschäft zu bewahren. Die Schufa erhält zu diesem Zweck von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Die Schufa stellt die bei ihr vorhandenen Informationen unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes den Banken auf Anfrage zur Verfügung.

Schuldner

Siehe Darlehensnehmer.

Schuldnerwechsel

Siehe Schuldübernahme.

Schuldübernahme

Schuldübernahme ist der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers. Die Schuldübernahme bedarf der Zustimmung der Bank. Die Zustimmung wird in der Regel gegeben, sofern der neue Schuldner hinsichtlich seiner Bonität mindestens genau so gut steht wie der bisherige Kreditnehmer.

Schuldzinsen

Schuldzinsen haben bei vermieteten Objekten den Charakter von Werbungskosten und sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd absetzbar.

Schätzkosten

Einige Darlehensgeber berechnen dem Darlehensnehmer für die Bewertung der Immobilie (Schätzung) Gebühren. Diese Gebühren sind vom Darlehensgeber bereits beim Vertragsabschluß mit dem Darlehensnehmer zu vereinbaren und werden im Allgemeinen bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten. Schätzkosten sind nicht in der Berechnung des Effektivzinssatzes nach der Preisangabeverordnung enthalten, da diese Kosten für eine Dienstleistung erhoben werden, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Darlehenszusage stehen. Achten Sie also beim Vergleich von Darlehensangeboten neben dem Effektivzinssatz auf die Höhe der Schätzkosten.

Schätzung

Auch: Taxe, Wertgutachten. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften benötigt die finanzierende Bank zur Ermittlung des Beleihungswerts eines Objekts die Schätzung eines Sachverständigen. Dabei werden z. B. die Lage des Grundstücks, der Zustand des darauf errichteten Gebäudes und der erzielte oder nachhaltig erzielbare Mietertrag sowie die örtlichen Marktverhältnisse berücksichtigt.

Schätzungskosten

Siehe Schätzkosten.

Selbst- und Nachbarhilfe

Eigenleistung oder auch 'Muskelhypothek' genannt. Selbsthilfearbeiten durch Familie, Freunde und Nachbarn, mit denen entsprechende Handwerkerlohnkosten eingespart werden können. Eigenleistungen können jedoch nur begrenzt als Ersatz anderer Eigenmittel herangezogen werden.

Selbsthilfe

Siehe Eigenleistung.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Bürgschaft, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet, d.h. der Bürge kann in Anspruch genommen werden, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehen muss.

Sicherheiten

Im Rahmen einer langfristigen Baufinanzierung bestellt das Kreditinstitut Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten (Grundschulden), im Einzelfall können auch Zusatzsicherheiten wie z.B. Bürgschaften von Dritten gefordert werden.

Sicherungshypothek

Die Sicherungshypothek ist eine streng akzessorische Hypothek, die unbedingt an ein Bestehen der Forderung geknüpft ist. Die Sicherungshypothek ist nicht verkehrsfähig und daher kein geeignetes Kreditsicherungsmittel. Praktische Bedeutung hat sie als Zwangshypothek, die ein Gläubiger (z.B. Handwerker) wegen einer titulierten Forderung gegen den Willen des Eigentümers ins Grundbuch eintragen lassen kann.

Sicherungsvereinbarung

Die Sicherungsvereinbarung stellt die Verbindung zwischen dem gewährten Kredit und der Grundschuld dar. Sie ist gewissermaßen die Sicherungsabrede zwischen Sicherungsgeber und der Bank. Es wird u. a. vereinbart, dass grundsätzlich alle Zahlungen nicht auf die Grundschuld, sondern auf die gesicherten Forderungen erfolgen.

Sicherungszweckerklärung

Siehe Zweckbestimmungserklärung.

Solarstrom erzeugen

"Das Programm ""Solarstrom Erzeugen"" wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt. Hiermit können Photovoltaik-Anlagen zur Gewinnung von Solarstrom günstig finanziert werden. Dieses Programm können Sie über uns beantragen."

Sollzins

Siehe Sollzinssatz

Sollzinsbindung

Zeitraum, in dem der Sollzinssatz des Darlehens fest zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart ist. Kreditinstitute bieten unterschiedliche Sollzinsbindungszeiten. Üblich im Konsumentenkreditbereich sind 12,24,36,48,60 und 72 Monate und im Baufinanzierungsbereich 5, 8, 10, 12, 15 oder 20 Jahre. Längere oder kürzere Sollzinsbindungen sind im Einzelfall möglich.

Sollzinssatz

Vor Inkrafttreten der Verbraucherkreditrichtlinie am 10.06.2010 wurde der Sollzinssatz auch als Nominalzinssatz bezeichnet. Der Sollzinssatz ist der gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird.

Sonderausgaben

Bestimmte Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, die steuermindernd von den Einkünften abgesetzt werden dürfen (z. B. Kosten vor Bezug eines Eigenheims Vorkosten, Aufwendungen für die Altersvorsorge).

Sondereigentum

Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum).

Sondernutzungsrecht

Bei Mehrfamilienhäusern werden oftmals Sondernutzungsrechte für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums vergeben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Kfz-Stellplätze für bestimmte Wohnungseigentümer freigehalten werden. Auch werden für Gartenanteile und Kellerräume Sondernutzungsrechte vergeben.

Sondertilgung

Zusätzliche Tilgung in einer Summe zur normalen Tilgung (z.B. 1 %, 2 %). Bei Darlehen mit vereinbarter Zinsfestschreibung ist in der Regel eine Sondertilgung nicht möglich, es sei denn, dass schon bei Vertragsabschluß die Option einer Sondertilgung vereinbart wurde. Bei variabel verzinsten Darlehen kann man meist unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zusätzliche Tilgungen leisten. Bei Bausparkassen können jederzeit Sondertilgungen geleistet werden. Sondertilgungen können in der Regel auf den Nominalbetrag oder auf den Effektivbetrag (= Restschuld) geleistet werden. Bei Zahlung auf den Nominalbetrag verringert sich die Rate, bei Zahlung auf den Effektivbetrag verringert sich die Laufzeit des Darlehens. Beispiel: Darlehenssumme bei Abschluss: EUR 100.000,00 = Nominalbetrag Zinssatz: 6,00 %, Tilgung: 1 %, Annuität: EUR 7.000,00 = mtl. Rate: EUR 583,33 Darlehensrestschuld am 31.12.1999: EUR 80.000,00 = Effektivbetrag Sondertilgung von EUR 20.000,00 a) auf den Nominalbetrag EUR 100.000,00 - EUR 20.000,00 = EUR 80.000,00 Annuität: EUR 80.000,00 x (6,00 % + 1 %) ./. 100 = EUR 5.600,00 = mtl. Rate: EUR 466,67 b) auf den Effektivbetrag Die Annuität wird weiterhin auf den Nominalbetrag von EUR 100.000,00 gerechnet. Die Laufzeit des Darlehens verringert sich aber, da die Restschuld statt EUR 80.000,00 nur noch EUR 60.000,00 beträgt.

Sondertilgungspflicht

Zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbarte Zahlungen zur Tilgung des Darlehens, welche außerhalb der laufenden Raten zu erbringen sind. Der Darlehensnehmer hat die Pflicht zur Leistung dieser Zahlung. Es besteht im Gegensatz zum Sondertilgungsrecht kein Wahlrecht.

Sondertilgungsrecht

Im Darlehensvertrag zu vereinbarendes Recht des Darlehensnehmer, unabhängig von der laufenden Tilgung Rückzahlungen auf das Darlehen zu leisten. Sondertilgungsrechte stellen stets ein einseitiges Optionsrecht (Wahlrecht) des Darlehensnehmers auf außerordentliche Tilgung des Darlehens bzw. eines Teilbetrages dar. Fest vereinbarte Zahlungen, auch wenn diese außerhalb der laufenden Tilgung erfolgen, stellen eine Sondertilgungspflicht dar. Hier wird unter verkäuferischen Aspekten von einigen Darlehensgebern gern eine irreführende Verwendung des Begriffes Sondertilgungsrecht praktiziert.

Sparphase

Während der Sparphase eines Bausparvertrags kann der Bausparer monatlich gleich bleibende Beträge in seinen Vertrag einzahlen oder in unregelmäßigen Abständen größere Einzahlungen vornehmen. Auch kann er das gesamte Mindestguthaben mit einer Einmalzahlung einbringen.

Spezialfinanzierung

Siehe Gewerbedarlehen.

Staatliche Förderung

Siehe Wohnungsbauförderung.

Steuermodelle

Immobilienanlagen, bei denen die konsequente Ausnutzung der vorhandenen steuerlichen Förderung von Immobilien im Vordergrund steht. Durch entsprechend ausgestaltete Werbungskosten werden steuerliche Möglichkeiten erweitert. Beispiel: Bauherrenmodell.
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