Taxe
Taxkosten
Teilauszahlungszuschlag
Teileigentum
Teilungserklärung
Teilvalutierungszuschlag
Tilgung
Tilgungsaussetzung
Tilgungsbetrag
Tilgungsdarlehen
Tilgungsersatz
Tilgungsfreie Jahre
Tilgungshypothek
Tilgungsplan
Tilgungssatz
Tilgungsstreckung
Tilgungssurrogat
Tilgungsverrechnung
Treuhandauftrag
Treuhandauszahlung
Treuhandkonto

Lexikon

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Taxe

Ist der Wertschätzung einer Immobilie in Form eines Wertgutachten üblicherweise durch einen vereidigten Bausachverständigen oder im Rahmen einer Finanzierung, einen Gutachter des Darlehensgebers.

Taxkosten

Siehe Schätzkosten.

Teilauszahlungszuschlag

Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand eines Kreditinstituts, wenn das Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen (z.B. nach Baufortschritt) ausgezahlt wird. Dieser Zuschlag variiert je nach Bank: Während manche Institute nichts berechnen, können bei anderen zwischen 50,- und 100,- Euro fällig werden.

Teileigentum

Eine Immobilie kann in mehrere Anteile aufgeteilt werden. Diese Anteile können einzeln veräußert und belastet werden. Das Alleineigentum an einem dieser Anteile nennt man Teileigentum, sofern es sich dabei um nicht zu Wohnzwecken dienende Räume handelt. Gegensatz: Wohnungseigentum.

Teilungserklärung

Erklärung des Grundstückseigentümers über die Aufteilung der Immobilie in Wohnungseigentum. Die Teilungserklärung bezeichnet die Miteigentumsanteile am Grundstück und das damit verbundene Sondereigentum an bestimmten Räumen.

Teilvalutierungszuschlag

Ausgleich in Form von Gebühren oder Zinsaufschlägen für den zusätzlichen Aufwand, wenn das Darlehen in mehreren Teilen, z.B. nach Baufortschritt ausgezahlt (valutiert) wird.

Tilgung

Die Tilgung ist die Zahlung des Darlehensnehmers zur Rückführung des Darlehens. Diese wird üblicherweise als Tilgungssatz als Prozentsatz angegeben.

Tilgungsaussetzung

Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber, die Tilgung eines Darlehens für eine bestimmte Zeit auszusetzen. Während dieser Zeit zahlt der Darlehensnehmer keine Tilgung für das Darlehen. Tilgungsaussetzungen treten häufig in Verbindung mit dem Ansparen von Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträgen auf. Hierbei wird die nicht geleistete Tilgung ersatzweise in eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag investiert. Dem Darlehensgeber werden zur Sicherung seiner Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehens die Ablaufleistung der Lebensversicherung oder der Auszahlungsanspruch des Bausparvertrages abgetreten. Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen, hat aber Anspruch auf die in den Tilgungsersatzverträgen angesammelten Guthaben. Tilgungsaussetzung kann unter Umständen bei vermieteten Objekten sinnvoll sein. Solche Darlehen werden auch Festdarlehen oder Fälligkeitsdarlehen genannt.

Tilgungsbetrag

Siehe Tilgung.

Tilgungsdarlehen

Siehe Annuitätendarlehen.

Tilgungsersatz

Siehe Tilgungsaussetzung.

Tilgungsfreie Jahre

Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Darlehensnehmer, dass die Tilgung erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes nach Vollauszahlung des Darlehens beginnt. Üblich ist allerdings danach eine erhöhte Tilgung.

Tilgungshypothek

Darlehen, das durch gleich bleibende Raten zurückgezahlt wird. Während sich der Zinsanteil durch die Zahlung verringert, erhöht sich automatisch der Tilgungsanteil (siehe auch Annuitätendarlehen).

Tilgungsplan

Der Tilgungsplan gibt Auskunft über den planmäßigen Verlauf der Verzinsung und Tilgung eines Darlehens. Er enthält in der Regel die Leistungen für die einzelnen Zahlungsperioden (Jahresleistung, Vierteljahresrate oder Monatsrate), aufgeteilt in Zins- und Tilgungsbetrag sowie die jeweilige Restschuld.

Tilgungssatz

Der Tilgungssatz für ein Darlehen wird üblicherweise als per anno (pro Jahr) Prozentsatz bezogen auf den Nennbetrag des Darlehens angegeben. Aus dem Tilgungssatz wird die von Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu erbringende Tilgung für das Darlehen ermittelt. Für Annuitäten- und Tilgungsdarlehen gilt dabei folgende Regel: Beispiel: Nominalzinssatz: 6,00 % Tilgungssatz: 1,00 % Nominalbetrag des Darlehens: 100.000,00 € Bei Zahlung der Rate monatlich: 100.000,-- x (6,00 % + 1,00 %) / 100 / 12 Bei Zahlung der Rate vierteljährlich: 100.000,-- x (6,00 % + 1,00 %) / 100 / 4 Bei Zahlung der Rate jährlich: 100.000,-- x (6,00 % + 1,00 %) / 100

Tilgungsstreckung

Wird in einem Darlehensvertrag ein Disagio vereinbart, erhält der Darlehensnehmer bei Auszahlung des Darlehens einen um das Disagio ermäßigten Betrag. Eine hieraus entstehende Finanzierungslücke lässt sich mit einem Zusatzdarlehen zur Finanzierung des Disagios ganz oder teilweise schließen. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen wird zuerst getilgt, währenddessen bleibt das Hauptdarlehen tilgungsfrei (daher die Bezeichnung 'Tilgungsstreckung'). Sehr selten anzutreffen, die Bedeutung ergibt sich nur in Hochzinsphasen.

Tilgungssurrogat

Wenn eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird, muss das Darlehen meist endfällig an den Darlehensgeber zurückgezahlt werden. Daher muss der Darlehensnehmer einen Tilgungsersatz - auch Tilgungssurrogat genannt - besparen. Hierbei bieten sich unter anderem Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge oder Investmentfonds an.

Tilgungsverrechnung

Vereinbarung über die Verrechnung der Tilgungsleistungen. Es gibt verschiedene Verrechnungsweisen, z.B. taggenaue Verrechnung und Verrechnung zu bestimmten Terminen (monatlich, vierteljährlich, jährlich). Üblicherweise wird die Tilgungsverrechnung zeitgleich mit den Zahlungsterminen vereinbart. Die Tilgungsverrechnung beeinflusst den Effektivzinssatz.

Treuhandauftrag

Treuhandaufträge werden an Notare und Banken bei Darlehensauszahlung erteilt. Die Notare und Banken dürfen nur gegen bestimmte Auflagen über das gezahlte Geld verfügen.

Treuhandauszahlung

Treuhandauszahlungen sind Zahlungen an vertrauenswürdige Dritte mit der Auflage, über das Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden geforderten Auflagen erfüllt sind. Zu den wichtigsten Treuhandzahlungen gehören Zahlungen auf ein Notaranderkonto und Zahlungen an Banken. Letztere werden häufig bei Umschuldungen eingesetzt. Hier zahlt die Bank an das abzulösende Kreditinstitut mit der Auflage, nur gegen Abtretung oder Löschung der für das abzulösende Institut eingetragenen Grundschuld über das Geld zu verfügen.

Treuhandkonto

Siehe Notaranderkonto.
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