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Ist der Wertschätzung einer
Immobilie in Form eines
Wertgutachten üblicherweise durch einen vereidigten Bausachverständigen oder im Rahmen einer Finanzierung, einen
Gutachter des Darlehensgebers.
Siehe Schätzkosten.
Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand eines Kreditinstituts, wenn das
Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen (z.B. nach Baufortschritt) ausgezahlt wird. Dieser Zuschlag variiert je nach Bank: Während manche Institute nichts berechnen, können bei anderen zwischen 50,- und 100,- Euro fällig werden.
Eine
Immobilie kann in mehrere Anteile aufgeteilt werden. Diese Anteile können einzeln veräußert und belastet werden. Das
Alleineigentum an einem dieser Anteile nennt man Teileigentum, sofern es sich dabei um nicht zu Wohnzwecken dienende Räume handelt. Gegensatz: Wohnungseigentum.
Erklärung des Grundstückseigentümers über die Aufteilung der
Immobilie in Wohnungseigentum. Die Teilungserklärung bezeichnet die Miteigentumsanteile am Grundstück und das damit verbundene
Sondereigentum an bestimmten Räumen.
Ausgleich in Form von Gebühren oder Zinsaufschlägen für den zusätzlichen Aufwand, wenn das
Darlehen in mehreren Teilen, z.B. nach
Baufortschritt ausgezahlt (valutiert) wird.
Die Tilgung ist die Zahlung des Darlehensnehmers zur Rückführung des Darlehens. Diese wird üblicherweise als
Tilgungssatz als
Prozentsatz angegeben.
Vereinbarung zwischen
Darlehensnehmer und Darlehensgeber, die
Tilgung eines Darlehens für eine bestimmte Zeit auszusetzen. Während dieser Zeit zahlt der
Darlehensnehmer keine
Tilgung für das Darlehen. Tilgungsaussetzungen treten häufig in Verbindung mit dem Ansparen von Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträgen auf. Hierbei wird die nicht geleistete
Tilgung ersatzweise in eine
Lebensversicherung oder einen
Bausparvertrag investiert. Dem
Darlehensgeber werden zur Sicherung seiner Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehens die Ablaufleistung der
Lebensversicherung oder der Auszahlungsanspruch des Bausparvertrages abgetreten. Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die
Bank nur die vereinbarten Zinsen, hat aber Anspruch auf die in den Tilgungsersatzverträgen angesammelten Guthaben. Tilgungsaussetzung kann unter Umständen bei vermieteten Objekten sinnvoll sein. Solche
Darlehen werden auch
Festdarlehen oder Fälligkeitsdarlehen genannt.
Siehe Tilgung.
Siehe Annuitätendarlehen.
Siehe Tilgungsaussetzung.
Vereinbarung zwischen
Kreditinstitut und Darlehensnehmer, dass die
Tilgung erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes nach
Vollauszahlung des Darlehens beginnt. Üblich ist allerdings danach eine erhöhte Tilgung.
Darlehen, das durch gleich bleibende Raten zurückgezahlt wird. Während sich der Zinsanteil durch die Zahlung verringert, erhöht sich automatisch der Tilgungsanteil (siehe auch Annuitätendarlehen).
Der Tilgungsplan gibt Auskunft über den planmäßigen Verlauf der Verzinsung und
Tilgung eines Darlehens. Er enthält in der Regel die Leistungen für die einzelnen Zahlungsperioden (Jahresleistung, Vierteljahresrate oder Monatsrate), aufgeteilt in Zins- und
Tilgungsbetrag sowie die jeweilige Restschuld.
Der Tilgungssatz für ein
Darlehen wird üblicherweise als per anno (pro Jahr)
Prozentsatz bezogen auf den
Nennbetrag des Darlehens angegeben. Aus dem Tilgungssatz wird die von
Darlehensnehmer an den
Darlehensgeber zu erbringende
Tilgung für das
Darlehen ermittelt. Für Annuitäten- und
Tilgungsdarlehen gilt dabei folgende Regel: Beispiel: Nominalzinssatz: 6,00 % Tilgungssatz: 1,00 %
Nominalbetrag des Darlehens: 100.000,00 Bei Zahlung der
Rate monatlich: 100.000,-- x (6,00 % + 1,00 %) / 100 / 12 Bei Zahlung der
Rate vierteljährlich: 100.000,-- x (6,00 % + 1,00 %) / 100 / 4 Bei Zahlung der
Rate jährlich: 100.000,-- x (6,00 % + 1,00 %) / 100
Wird in einem
Darlehensvertrag ein
Disagio vereinbart, erhält der
Darlehensnehmer bei
Auszahlung des Darlehens einen um das
Disagio ermäßigten Betrag. Eine hieraus entstehende Finanzierungslücke lässt sich mit einem Zusatzdarlehen zur Finanzierung des Disagios ganz oder teilweise schließen. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen wird zuerst getilgt, währenddessen bleibt das Hauptdarlehen tilgungsfrei (daher die Bezeichnung 'Tilgungsstreckung'). Sehr selten anzutreffen, die Bedeutung ergibt sich nur in Hochzinsphasen.
Wenn eine
Tilgungsaussetzung vereinbart wird, muss das
Darlehen meist endfällig an den
Darlehensgeber zurückgezahlt werden. Daher muss der
Darlehensnehmer einen
Tilgungsersatz - auch Tilgungssurrogat genannt - besparen. Hierbei bieten sich unter anderem Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge oder Investmentfonds an.
Vereinbarung über die Verrechnung der Tilgungsleistungen. Es gibt verschiedene Verrechnungsweisen, z.B. taggenaue Verrechnung und Verrechnung zu bestimmten Terminen (monatlich, vierteljährlich, jährlich). Üblicherweise wird die Tilgungsverrechnung zeitgleich mit den Zahlungsterminen vereinbart. Die Tilgungsverrechnung beeinflusst den Effektivzinssatz.
Treuhandaufträge werden an Notare und Banken bei Darlehensauszahlung erteilt. Die Notare und Banken dürfen nur gegen bestimmte Auflagen über das gezahlte Geld verfügen.
Treuhandauszahlungen sind Zahlungen an vertrauenswürdige Dritte mit der Auflage, über das Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden geforderten Auflagen erfüllt sind. Zu den wichtigsten Treuhandzahlungen gehören Zahlungen auf ein
Notaranderkonto und Zahlungen an Banken. Letztere werden häufig bei Umschuldungen eingesetzt. Hier zahlt die
Bank an das abzulösende
Kreditinstitut mit der Auflage, nur gegen
Abtretung oder Löschung der für das abzulösende Institut eingetragenen
Grundschuld über das Geld zu verfügen.
Siehe Notaranderkonto.