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Siehe Auszahlung.
Nominalzinssatz, der sich während der
Laufzeit des Darlehens ändern kann. Hierbei erfolgt keine feste Vereinbarung einer
Zinsfestschreibungszeit zwischen
Darlehensnehmer und Darlehensgeber.
Bei einem variablen
Darlehen wird der
Zinssatz alle drei oder sechs Monate an den Kapitalmarktzins angepasst. Das
Darlehen kann zu diesen Terminen ganz oder teilweise zurückgeführt werden.
Durch das Verbraucherkreditgesetz, welches seit 1991 in Kraft ist, sollen Verbraucher vor missbräuchlichen Kreditbedingungen geschützt werden und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
Sämtliche
Darlehen (Annuitätendarlehen, Förderdarlehen etc.) werden von einem
Darlehensgeber gewährt.
Normale Form der Hypothek. Gegensatz: Sicherungshypothek.
Der Verkehrswert ist der Wert eines Objektes, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr von jedermann ohne subjektive Einflüsse bezahlt wird. Der Verkehrswert entspricht dem Wert der Immobilie, der zurzeit am Markt erzielt werden kann.
Sparleistungen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz. Diese Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Einzahlungen auf Bausparverträge und Produktivkapitalanlagen werden mit der
Arbeitnehmersparzulage gefördert. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber den Differenzbetrag zwischen der gezahlten VL und dem Höchstbetrag von 40,- Euro zu Lasten seines Gehalts auf das Anlagekonto überweist.
Dauer von der ersten
Auszahlung des Darlehens an den
Darlehensnehmer bis zur vollständigen Rückzahlung an den Darlehensgeber. Bei einem normalen Annuitätendarlehen mit 1%
Tilgung beträgt die Vertragslaufzeit in Abhängigkeit von
Zinssatz 30-40 Jahre. Desto niedriger der
Zinssatz ist, desto länger ist die Vertragslaufzeit. Ist der
Zinssatz höher, verkürzt sich die Vertragslaufzeit.
Verwaltungskosten gehören wie die
Instandhaltungskosten und das
Mietausfallwagnis zu den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, die von der
Bruttokaltmiete abgezogen werden, und mindern so den ansetzbaren Mietertrag bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie.
Zustand und Zeitpunkt der vollständigen
Auszahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer.
Wer einen
Bausparvertrag hat, jedoch schon vor
Zuteilung der
Bausparsumme finanzielle Mittel für die Finanzierung seiner
Immobilie benötigt, kann einen Vorfinanzierungskredit aufnehmen. Mit
Zuteilung wird dieser Vorfinanzierungskredit automatisch durch die
Bausparsumme abgelöst. Im Gegensatz zur
Zwischenfinanzierung ist das zur
Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben beim Vorfinanzierungskredit noch nicht angespart.
Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit. Grundsätzlich sind die Banken nicht verpflichtet,
Darlehen vor Ablauf der
Zinsfestschreibungszeit zurückzunehmen. In begründeten Einzelfällen wird die
Bank einer vorzeitigen Rücknahme jedoch zustimmen. Aufgrund der fristenkongruenten
Refinanzierung der Kreditinstitute darf der objektiv entstandene Zins-/Margenschaden von der
Bank zurückgefordert werden. Die Berechnungsgrundlage stützt sich auf ein Urteil des BGH.
Mit dem Vorfälligkeitsschutz kann man für den Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung seines Darlehens sicherstellen. Gegen die Zahlung eines geringen Einmalbetrags kann man - sofern die
Immobilie verkauft wird - bei Eintritt dieser Fälle das
Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
Ein Vorkaufsrecht wird im
Grundbuch in Abt. II eingetragen. Es sichert dem Begünstigten das Recht, dass er im Falle eines Verkaufs an einen Dritten die
Immobilie zu den zwischen Verkäufer und dritter Person ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst erwerben kann. Will er dies nicht, muss er seine Zustimmung zum Verkauf erteilen.
Grundpfandrechte, die der neu einzutragenden
Grundschuld im Range vorgehen.
Kurz- bis mittelfristiges
Darlehen mit Umschuldungsanspruch. In der Regel kann der
Darlehensnehmer während der
Laufzeit des Vorschaltdarlehens jederzeit die Umwandlung in eine langfristige Finanzierung zu den dann gültigen Marktkonditionen vornehmen.