Vertragslaufzeit
Valutierung
Variabler Zins
Variables Darlehen
Verbraucherkreditgesetz
Verbundfinanzierung
Verkehrshypothek
Verkehrswert
Vermögenswirksame Leistungen
Verwaltungskosten
Vollauszahlung
Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfälligkeitsschutz
Vorfinanzierungskredit
Vorkaufsrecht
Vorlasten
Vorschaltdarlehen

Lexikon

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Valutierung

Siehe Auszahlung.

Variabler Zins

Nominalzinssatz, der sich während der Laufzeit des Darlehens ändern kann. Hierbei erfolgt keine feste Vereinbarung einer Zinsfestschreibungszeit zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber.

Variables Darlehen

Bei einem variablen Darlehen wird der Zinssatz alle drei oder sechs Monate an den Kapitalmarktzins angepasst. Das Darlehen kann zu diesen Terminen ganz oder teilweise zurückgeführt werden.

Verbraucherkreditgesetz

Durch das Verbraucherkreditgesetz, welches seit 1991 in Kraft ist, sollen Verbraucher vor missbräuchlichen Kreditbedingungen geschützt werden und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Verbundfinanzierung

Sämtliche Darlehen (Annuitätendarlehen, Förderdarlehen etc.) werden von einem Darlehensgeber gewährt.

Verkehrshypothek

Normale Form der Hypothek. Gegensatz: Sicherungshypothek.

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist der Wert eines Objektes, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr von jedermann ohne subjektive Einflüsse bezahlt wird. Der Verkehrswert entspricht dem Wert der Immobilie, der zurzeit am Markt erzielt werden kann.

Vermögenswirksame Leistungen

Sparleistungen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz. Diese Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Einzahlungen auf Bausparverträge und Produktivkapitalanlagen werden mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber den Differenzbetrag zwischen der gezahlten VL und dem Höchstbetrag von 40,- Euro zu Lasten seines Gehalts auf das Anlagekonto überweist.

Vertragslaufzeit

Dauer von der ersten Auszahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer bis zur vollständigen Rückzahlung an den Darlehensgeber. Bei einem normalen Annuitätendarlehen mit 1% Tilgung beträgt die Vertragslaufzeit in Abhängigkeit von Zinssatz 30-40 Jahre. Desto niedriger der Zinssatz ist, desto länger ist die Vertragslaufzeit. Ist der Zinssatz höher, verkürzt sich die Vertragslaufzeit.

Verwaltungskosten

Verwaltungskosten gehören wie die Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis zu den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, die von der Bruttokaltmiete abgezogen werden, und mindern so den ansetzbaren Mietertrag bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie.

Vollauszahlung

Zustand und Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer.

Vorfinanzierungskredit

Wer einen Bausparvertrag hat, jedoch schon vor Zuteilung der Bausparsumme finanzielle Mittel für die Finanzierung seiner Immobilie benötigt, kann einen Vorfinanzierungskredit aufnehmen. Mit Zuteilung wird dieser Vorfinanzierungskredit automatisch durch die Bausparsumme abgelöst. Im Gegensatz zur Zwischenfinanzierung ist das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben beim Vorfinanzierungskredit noch nicht angespart.

Vorfälligkeitsentschädigung

Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit. Grundsätzlich sind die Banken nicht verpflichtet, Darlehen vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit zurückzunehmen. In begründeten Einzelfällen wird die Bank einer vorzeitigen Rücknahme jedoch zustimmen. Aufgrund der fristenkongruenten Refinanzierung der Kreditinstitute darf der objektiv entstandene Zins-/Margenschaden von der Bank zurückgefordert werden. Die Berechnungsgrundlage stützt sich auf ein Urteil des BGH.

Vorfälligkeitsschutz

Mit dem Vorfälligkeitsschutz kann man für den Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung seines Darlehens sicherstellen. Gegen die Zahlung eines geringen Einmalbetrags kann man - sofern die Immobilie verkauft wird - bei Eintritt dieser Fälle das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Vorkaufsrecht

Ein Vorkaufsrecht wird im Grundbuch in Abt. II eingetragen. Es sichert dem Begünstigten das Recht, dass er im Falle eines Verkaufs an einen Dritten die Immobilie zu den zwischen Verkäufer und dritter Person ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst erwerben kann. Will er dies nicht, muss er seine Zustimmung zum Verkauf erteilen.

Vorlasten

Grundpfandrechte, die der neu einzutragenden Grundschuld im Range vorgehen.

Vorschaltdarlehen

Kurz- bis mittelfristiges Darlehen mit Umschuldungsanspruch. In der Regel kann der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Vorschaltdarlehens jederzeit die Umwandlung in eine langfristige Finanzierung zu den dann gültigen Marktkonditionen vornehmen.
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