Die KfW-Förderbank
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt im Rahmen der Förderung der Wohnungswirtschaft Mittel für die Schaffung von Wohneigentum, die Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden sowie die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Verfügung. Diese zinsgünstigen Darlehen können Sie sich selbstverständlich auch bei Ihrer Finanzierung über die ACCEDO AG sichern.
So funktionierts
Die KfW vergibt ihre Darlehen
nicht direkt an den Darlehensnehmer, sondern nur über durchleitende
Kreditinstitute. Da die ACCEDO AG fast ausschließlich mit Bankpartnern
zusammenarbeitet, welche auch Partner der KfW sind, können Sie Ihr KfW-Darlehen
direkt bei uns beantragen.
Wenn Sie ein KfW-Darlehen mit in
Ihre Finanzierung integrieren möchten, genügt ein Hinweis in Ihrer
Finanzierungsanfrage, oder im Gespräch mit Ihrem persönlichen
Finanzierungsberater. Erscheint ein KfW-Darlehen bei Ihrer Finanzierung
sinnvoll, wird Ihr Finanzierungsberater Sie rechtzeitig auf diese Alternative
hinweisen und Ihnen eine entsprechende Finanzierungsvariante berechnen.
Produkte der KfW-Förderbank
Klicken sie auf "Details", um mehr über die entsprechende Stelle zu erfahren.
- Wohneigentumsprogramm(Details)
-
Das KfW-Wohneigentumsprogramm eignet sich für Sie, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder bauen und dieses selbst bewohnen werden.
Das Programm kann von allen Privatpersonen, unabhängig von Alter oder Familienstand, beantragt werden.
Die KfW fördert den Bau oder Kauf von eigengenutzten Wohnungen oder Eigenheimen. Die Finanzierungssumme für das KfW-Darlehen darf 30% der angemessenen Gesamtkosten und EUR 100.000 nicht übersteigen. Weiterführende Informationen finden Sie direkt bei den Produktbeschreibung der KfW zum Wohneigentumsprogramm.
- Energieeffizient Bauen(Details)
-
Das KfW-Programm Energieeffizient Bauen eignet sich für alle, die den Bau eines Energiesparhauses oder eines Passivhauses planen.
Das Programm kann von allen Privatpersonen, Wohnungsbauunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts beantragt werden.
Die KfW fördert den Bau von Energiesparhäusern, deren Jahresenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh bzw. 60 kWh pro Quadratmeter Nutzfläche beträgt. Zudem fördert die KfW den Bau von Passivhäusern. Ob Ihr Gebäude zu einer der drei Kategorien gerechnet wird, sagt Ihnen Ihr Architekt oder ein Sachverständiger. Die Förderung erfolgt über langfristige, zinsverbilligte Darlehen. Weiterführende Informationen finden Sie bei den Produktdetails bei der KfW unter Energieeffizient Bauen.
- Altersgerecht Umbauen(Details)
-
Das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen fördert alle Maßnahmen zum altersgerechten Umbau. Dies orientiert sich an der DIN E 18040, Teil 2 (Barrierefreies bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen).
Das Programm kann von allen Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts beantragt werden. Insbesondere ist es für ältere Menschen geeignet, um die eigene Wohnung barrierereduziert nutzen zu können.
Bei dem Programm Altersgerecht Umbauen gibt es zwei verschiedene Fördermöglichkeiten. Zum sogenannten barrierereduziertem Umbau von Wohnungen oder Wohngebäuden zählen zum Beispiel der alten- oder behindertengerechte Umbau, der Austausch von Fenster und Böden, technische Vorrichtung zum Gebäudezutritt und die Erneuerung der Heizungstechnik.
Unter barrierereduziete oder -freie Anpassung des Umfeldes fallen Maßnahmen wie Einrichtung von Gruppenräumen bei Mehrfamilienhäusern, Einrichtung von Stellplätzen oder Erstellung von barrierereduzierten Wege und Plätzen etc.. Weitere Informationen zu dieser Förderung finden Sie bei der Produktbeschreibung auf der KfW-Seite unter Altersgerecht Umbauen.
- Energieeffizient Sanieren(Details)
-
Durch das Energieeffizient Sanieren werden Maßnahmen unterstützt, welche den Energieverbrauch Ihres Altbaus entscheidend senken.
Das Programm kann von allen Privatpersonen, Wohnungsbauunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts beantragt werden.
Gefördert werden sämtliche energetischen Maßnahmen, sofern dadurch das Neubauniveau nach der Energieeinsparverordnung 2007 eingehalten oder unterschritten wird. Voraussetzung hierfür ist, dass vor dem 01. Januar 1995 für die Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Subventioniert werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten einschließlich der Nebenkosten. Weitere Hinweise finden Sie unter Energieeffizient Sanieren.
- Erneuerbare Energien(Details)
-
Das Programm dient der Unterstützung von kleineren Investitionen in die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen und weiteren Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. Biomasse-Anlagen)
Das Programm kann unter anderem von allen Privatpersonen, gemeinnützigen Investoren, Freiberuflern und Landwirten beantragt werden.
Die KfW finanziert die Errichtung, die Erweiterung und den Erwerb von Photovoltaik-Anlagen, sowie den Erwerb von Anteilen im Rahmen einer GbR. Die maximale Kreditsumme beträgt EUR 50.000. Weiterführende Informationen finden Sie auf der KfW-Seite unter Erneuerbare Energien.
Konditionen
Die aktuellen Konditionen der wesentlichen Programme sind im Menüpunkt Konditionen auf unserer Homepage veröffentlicht. Oder Sie fragen einfach Ihren persönlichen Ansprechpartner. Er wird Ihnen sehr gerne die aktuellen Konditionen nennen.Praktisch
Wenn Sie über uns bei der KfW einen Kredit beantragen, spielt es für Sie keine Rolle. ob die Zinsen bis zur Zusage durch die KfW steigen oder fallen: Sie erhalten immer den günstigeren Zinssatz. Ist der Zinssatz am Tag des Antragseinganges bei der KfW niedriger als am Tag der Zusage, erhalten Sie die Konditionen vom Tag des Antragseinganges. Sind die Zinsen im selben Zeitraum jedoch gefallen, erhalten Sie selbstverständlich die günstigeren Konditionen. KfWWeitere wichtige Förderquellen
Bundesländer:Eine Reihe von Bundesländern bietet Zuschüsse für Ihr Eigenheim, vor allem für Familien mit Kindern. Zuständig sind meist die Stadt- oder Kreisverwaltungen.
Baudenkmal:
Wer ein Haus saniert, welches unter Denkmalschutz steht oder in einem Sanierungsgebiet liegt, erhält hohe Steuerförderungen. Das Finanzamt erkennt in der Regel Teile Ihrer Sanierungskosten als Sonderausgaben an.
Riester-Förderung:
Für die Tilgung ihres Darlehens erhalten Wohneigentümer ab Januar 2008 Zulagen und Steuervorteile. Zudem können Sie bis zu 75% Ihres Riester-Vermögens für Ihre Finanzierung einsetzen.









