Lexikon-Index: A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Ö Alle
Außerplanmäßige Sonderzahlung
Man versteht unter einer außerplanmäßigen Sonderzahlung eine einmalige Teilrückzahlung des Kreditbetrages. Nach § 14 Verbraucherkreditgesetz ist diese möglich und vermindert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag um die Sonderzahlung. Auf die noch zu zahlenden Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten wirkt sich die Sonderzahlung kostenmindernd aus.




