Fertighaus
Fazilität
Festbetragshypothek
Festdarlehen
Festzinsdarlehen
Festzinshypothek
Feuerversicherung
Finanzierungskosten
Finanzierungsplan
Flurkarte
Flurstück
Förderung
Fonds
Forderungsabtretung
Forwarddarlehen
Freistellungsverpflichtungserklärung
Fremdkapital
Front Office
Fälligkeitsdarlehen

Lexikon

Hier finden Sie Erklärungen zu vielen Fachbegriffen, die auf diesen Seiten auftauchen. Klicken Sie einfach auf den Anfangsbuchstaben des Begriffs, für den Sie eine nähere Erläuterung suchen.

A · B · C · D · E · F · G · V · H · I · J · K · L · M · N · O · P · R · S · T · U · W · Z

Fazilität

Bezeichnung für Kreditrahmen oder Kreditlinien (insbesondere von Banken).

Fertighaus

Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude. Fertighäuser werden meist schlüsselfertig geliefert, möglich ist auch eine Lieferung als Ausbauhaus, bei dem ein Teil des Innenausbaus vom Bauherrn in Eigenleistung erbracht wird. Fertighäuser werden, von Ausnahmen abgesehen, wie konventionell errichtete Häuser beliehen, sofern sie fest mit dem Grund und Boden verbunden sind.

Festbetragshypothek

Siehe Bankvorausdarlehen.

Festdarlehen

Siehe Fälligkeitsdarlehen. Auch Darlehen mit Endfälligkeit genannt.

Festzinsdarlehen

Der bei Hypothekendarlehen für einen bestimmten Zeitraum festgeschriebene Zinssatz. Eine Kündigung des Darlehens ist in dieser Zeit nicht möglich. Nur bei einer Zinsfestschreibung (siehe Zinsfestschreibungszeit) von mehr als zehn Jahren kann das Darlehen unter Berücksichtung einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden.

Festzinshypothek

Darlehen, bei dem der Darlehensgeber die Konditionen für einen bestimmten Zeitraum garantiert (Zinsfestschreibung). Die Festzinshypothek ist das Markenzeichen der Hypothekenbanken. Durch die gleichmäßige Belastung ist eine langfristige Planung und Finanzierung möglich.

Feuerversicherung

Siehe Brandversicherung.

Finanzierungskosten

Sämtliche Kosten, welche im Rahmen einer Finanzierung entstehen. Dies sind neben den zu zahlenden Zinsen speziell anfallende Gebühren (Darlehensgeber, Notar, Grundbuchamt) oder Bereitstellungszinsen.

Finanzierungsplan

Der Finanzierungsplan stellt Finanzierungsmittel und Aufwendungen für ein Vorhaben gegenüber. Finanzierungsmittel sind hierbei: - Eigenmittel (Eigenkapital, Eigenleistung) - Fremdmittel (Darlehen Dritter) Aufwendungen sind Anschaffungskosten oder Herstellungskosten für z.B. die Immobilie.

Flurkarte

Die Flurkarte ist ein amtliches Dokument, welches nach speziellen Vorschriften erstellt wird. Die Flurkarte wird vom jeweils zuständigen Katasteramt geführt. Aus der Flurkarte lassen sich die genaue Lage eines Grundstückes, seine Größe sowie sein Grenzverlauf feststellen. Siehe dazu auch Katasterpapiere.

Flurstück

Bezeichnung für eine bestimmte Grundstücksfläche, die eine genaue Identifizierung dieser Fläche ermöglicht. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

Fonds

Abkürzung für Investmentfonds. Die Investment-Gesellschaft (= Kapitalanlagegesellschaft) bildet aus zahlreichen ausgewählten Wertpapieren - Aktien und Festverzinsliche - einen Fonds. Die Auswahl der Papiere erfolgt durch erfahrene Experten nach dem Prinzip der gesunden Ertrags- und Risikomischung. Das heißt: Die Papiere sollen sich hinsichtlich Ertragschancen und eventueller Risiken so ergänzen, dass der Anleger gute Erträge bei möglichst hoher Sicherheit erzielt. Wertpapiere und Guthaben, die zu einem Fonds gehören, sind Fondsvermögen. Dieses Fondsvermögen teilt die Investment-Gesellschaft in viele Anteile auf und gibt Anteilscheine - auch Zertifikate genannt - aus. Der oder die Fonds werden während der Zinsfestschreibung/en angespart mit dem Ziel die Höhe des Darlehens zu erreichen und nach Ende der Festschreibung das Darlehen abzulösen. Das Darlehen wird in dieser Zeit nicht getilgt.

Forderungsabtretung

Siehe Abtretung.

Forwarddarlehen

Darlehen, das bis zu 60 Monate vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist mit demselben oder einem anderen Kreditinstitut neu für den Zeitpunkt nach der Zinsbindungsfrist abgeschlossen wird. Üblicherweise liegt der vereinbarte Zinssatz über dem derzeit gültigen Marktzins, jedoch kann in zinsgünstigen Zeiten möglicherweise trotzdem ein günstigerer Zins für die Zukunft gesichert werden als zum Zeitpunkt des auslaufenden Darlehens.

Freistellungsverpflichtungserklärung

Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank in der Regel durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelne Eigentumswohnungen in der Bauphase verkauft, so muss der Käufer häufig bereits vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten. Zum Schutz des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung den Bauträger, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine entsprechende Freistellungserklärung (der Bank des Bauträgers) sichergestellt ist, dass die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird. Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht fertig gestellt wird, verpflichtet sich die Bank, der Auflassungsvormerkung und den Grundpfandrechten des den Käufer finanzierendes Instituts den Vorrang einzuräumen oder alle geleisteten Zahlungen zurückzubehalten, die dem anteiligen Wert des bereits erstellten Gebäudes entsprechen. Viele Banken zahlen ein dem Käufer zugesagtes Darlehen jedoch erst aus, wenn die Globalgrundschuld auf dem Wohneigentum des Käufers gelöscht ist, dann ist eine Zwischenfinanzierung notwendig.

Fremdkapital

Alle Finanzierungsmittel, die als Darlehen, in der Regel von Banken, Bausparkassen, Versicherungen öffentlichen Stellen, Arbeitgebern oder privaten Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Front Office

Bezeichnung des Bereiches eines Finanzdienstleisters, der im direkten Kundenkontakt steht bzw. in dem Geschäfte abgeschlossen werden, beispielsweise die Filiale einer Bank. Die Abwicklung der abgeschlossenen Verträge erfolgt in der Regel im Back Office.

Fälligkeitsdarlehen

Ein Darlehen, das im Gegensatz zum Annuitätendarlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird. Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu entrichten. In der Regel muss für die fehlende Tilgung ein Tilgungsersatz in Form einer Lebensversicherung oder eines Bausparvertrags abgeschlossen und an den Darlehensgeber abgetreten werden. Siehe dazu auch Tilgungsaussetzung.

Förderung

Siehe Wohnungsbauförderung.
A · B · C · D · E · F · G · V · H · I · J · K · L · M · N · O · P · R · S · T · U · W · Z

1. Platz

Sie wünschen ein verbindliches und kostenfreies Angebot vom Besten Direkt-Baufinanzierer 2009? (Auszeichnung durch FOCUS-MONEY 18/2009) Dann sind Sie hier genau richtig! Stellen Sie jetzt Ihre Finanzierungsanfrage

weiter lesen