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Bezeichnung für Kreditrahmen oder Kreditlinien (insbesondere von Banken).
Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude. Fertighäuser werden meist schlüsselfertig geliefert, möglich ist auch eine Lieferung als Ausbauhaus, bei dem ein Teil des Innenausbaus vom Bauherrn in Eigenleistung erbracht wird. Fertighäuser werden, von Ausnahmen abgesehen, wie konventionell errichtete Häuser beliehen, sofern sie fest mit dem Grund und Boden verbunden sind.
Siehe Bankvorausdarlehen.
Siehe Fälligkeitsdarlehen. Auch
Darlehen mit Endfälligkeit genannt.
Der bei
Hypothekendarlehen für einen bestimmten Zeitraum festgeschriebene Zinssatz. Eine Kündigung des Darlehens ist in dieser Zeit nicht möglich. Nur bei einer
Zinsfestschreibung (siehe Zinsfestschreibungszeit) von mehr als zehn Jahren kann das
Darlehen unter Berücksichtung einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden.
Darlehen, bei dem der
Darlehensgeber die
Konditionen für einen bestimmten Zeitraum garantiert (Zinsfestschreibung). Die Festzinshypothek ist das Markenzeichen der Hypothekenbanken. Durch die gleichmäßige
Belastung ist eine langfristige Planung und Finanzierung möglich.
Siehe Brandversicherung.
Sämtliche Kosten, welche im Rahmen einer Finanzierung entstehen. Dies sind neben den zu zahlenden Zinsen speziell anfallende Gebühren (Darlehensgeber, Notar, Grundbuchamt) oder Bereitstellungszinsen.
Der Finanzierungsplan stellt Finanzierungsmittel und Aufwendungen für ein Vorhaben gegenüber. Finanzierungsmittel sind hierbei: -
Eigenmittel (Eigenkapital, Eigenleistung) - Fremdmittel (Darlehen Dritter) Aufwendungen sind
Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten für z.B. die Immobilie.
Die Flurkarte ist ein amtliches Dokument, welches nach speziellen Vorschriften erstellt wird. Die Flurkarte wird vom jeweils zuständigen
Katasteramt geführt. Aus der Flurkarte lassen sich die genaue Lage eines Grundstückes, seine Größe sowie sein Grenzverlauf feststellen. Siehe dazu auch Katasterpapiere.
Bezeichnung für eine bestimmte Grundstücksfläche, die eine genaue Identifizierung dieser Fläche ermöglicht. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.
Abkürzung für Investmentfonds. Die Investment-Gesellschaft (= Kapitalanlagegesellschaft) bildet aus zahlreichen ausgewählten Wertpapieren - Aktien und Festverzinsliche - einen Fonds. Die Auswahl der Papiere erfolgt durch erfahrene Experten nach dem Prinzip der gesunden Ertrags- und Risikomischung. Das heißt: Die Papiere sollen sich hinsichtlich Ertragschancen und eventueller Risiken so ergänzen, dass der Anleger gute Erträge bei möglichst hoher Sicherheit erzielt. Wertpapiere und Guthaben, die zu einem Fonds gehören, sind Fondsvermögen. Dieses Fondsvermögen teilt die Investment-Gesellschaft in viele Anteile auf und gibt Anteilscheine - auch Zertifikate genannt - aus. Der oder die Fonds werden während der Zinsfestschreibung/en angespart mit dem Ziel die Höhe des Darlehens zu erreichen und nach Ende der Festschreibung das
Darlehen abzulösen. Das
Darlehen wird in dieser Zeit nicht getilgt.
Siehe Abtretung.
Darlehen, das bis zu 60 Monate vor Ablauf der vereinbarten
Zinsbindungsfrist mit demselben oder einem anderen
Kreditinstitut neu für den Zeitpunkt nach der
Zinsbindungsfrist abgeschlossen wird. Üblicherweise liegt der vereinbarte
Zinssatz über dem derzeit gültigen Marktzins, jedoch kann in zinsgünstigen Zeiten möglicherweise trotzdem ein günstigerer
Zins für die Zukunft gesichert werden als zum Zeitpunkt des auslaufenden Darlehens.
Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen
Bank in der Regel durch eine
Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelne Eigentumswohnungen in der Bauphase verkauft, so muss der Käufer häufig bereits vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten. Zum Schutz des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung den Bauträger, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine entsprechende Freistellungserklärung (der
Bank des Bauträgers) sichergestellt ist, dass die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der
Globalbelastung durch die
Bank des Bauträgers freigestellt wird. Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht fertig gestellt wird, verpflichtet sich die Bank, der
Auflassungsvormerkung und den Grundpfandrechten des den Käufer finanzierendes Instituts den Vorrang einzuräumen oder alle geleisteten Zahlungen zurückzubehalten, die dem anteiligen Wert des bereits erstellten Gebäudes entsprechen. Viele Banken zahlen ein dem Käufer zugesagtes
Darlehen jedoch erst aus, wenn die
Globalgrundschuld auf dem Wohneigentum des Käufers gelöscht ist, dann ist eine
Zwischenfinanzierung notwendig.
Alle Finanzierungsmittel, die als Darlehen, in der Regel von Banken, Bausparkassen, Versicherungen öffentlichen Stellen, Arbeitgebern oder privaten Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Bezeichnung des Bereiches eines Finanzdienstleisters, der im direkten Kundenkontakt steht bzw. in dem Geschäfte abgeschlossen werden, beispielsweise die Filiale einer Bank. Die Abwicklung der abgeschlossenen Verträge erfolgt in der Regel im Back Office.
Ein Darlehen, das im Gegensatz zum Annuitätendarlehen am Ende der
Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird. Während der
Laufzeit sind nur die Zinsen zu entrichten. In der Regel muss für die fehlende
Tilgung ein
Tilgungsersatz in Form einer
Lebensversicherung oder eines Bausparvertrags abgeschlossen und an den
Darlehensgeber abgetreten werden. Siehe dazu auch Tilgungsaussetzung.
Siehe Wohnungsbauförderung.