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Die
Bank prüft vor Darlehensgewährung im eigenen Interesse, ob nach Abzug aller Belastungen ein ausreichender Betrag zum Bestreiten des normalen Lebensunterhalts verbleibt. Hierfür werden in der Regel Mindestsätze (Haushaltspauschalen) festgesetzt. Die Monatspauschalen sind je nach
Bank verschieden, hier ein Beispiel: 1-Personen-Haushalt: 790,00 2-Personen-Haushalt*): 995,00 / je Kind 154,00 *) bei gesamtschuldnerischer Haftung Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies, dass monatlich mindestens 1.250,00 für den Lebensunterhalt verbleiben müssen. Werden die Pauschalen nicht erreicht, kann eine
Beleihung ausnahmsweise dennoch möglich sein, wenn andere günstige Umstände dafür sprechen.
Herstellungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung einer
Immobilie stehen. Herstellungskosten sind danach im einzelnen: - die Grundstückskosten - die Erschließungskosten - die Kosten der Errichtung des Gebäudes (Baukosten) - die
Baunebenkosten - Architekten-, Ingenieur- und Behördenleistungen, - während der Bauzeit anfallende Zinsen, Kosten für die Außenanlagen, sonstige Nebenkosten, Notar- und Gerichtskosten, Makler- und sonstige Gebühren, Grunderwerbsteuer, Disagio, etc.
Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im
Grundbuch belastet wird. Anders als bei der
Grundschuld ist die Hypothek akzessorisch, d.h. abhängig von der zugrundeliegenden Forderung. Ist die Forderung nichtig, so ist es die Hypothek folglich auch. In der Praxis ist die Hypothek heute weitgehend durch die
Grundschuld ersetzt. Es gibt verschiedene Formen von Hypotheken: a)
Verkehrshypothek mit Brief und ohne Brief b) Sicherungshypotheken c) Höchstbetragshypothek
Siehe Hypothekendarlehen.
Auch Realkreditinstitute genannt. Hauptaufgabe ist die Gewährung von mittel- und langfristigen, grundpfandrechtlich gesicherten Krediten in Form von Hypotheken und Kommunaldarlehen. Die
Refinanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen. Hypothekenbanken unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen (Hypothekenbankgesetz).
Das HypBG gilt ausschließlich für die privatrechtlichen Realkreditinstitute, die zur Beschaffung der Darlehensmittel im langfristigen Kreditgeschäft u. a.
Pfandbriefe und Kommunalobligationen herausgeben.
Als Hypothekendarlehen werden Darlehen, welche durch Grundpfandrechte gesichert sind bezeichnet. Aufgrund der hohen Sicherheit durch die Verpfändung der Immobilie, sind Hypothekendarlehen eine der günstigsten Form der Darlehensaufnahme.
Baudarlehen werden meist in Form von Hypothekendarlehen gewährt. Im der Vergangenheit wurden zur Besicherung von Hypothekendarlehen Hypotheken als Grundpfandrechte verwendet. Aufgrund der höheren Flexibilität haben sich in den letzten Jahrzehnten jedoch Grundschulden als Sicherungsinstrument durchgesetzt. Die Verwendung des Begriffes
Grundschulddarlehen ist jedoch wenig gebräuchlich.
Siehe Hypothekendarlehen.
Sonderform der Sicherungshypothek. Nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, wird bestimmt und in das
Grundbuch eingetragen.