Allgemeine Geschäftsbedingungen der accedo AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich
Die accedo AG erbringt ihre Leistungen ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss der sonstigen Geschäftsbedingungen für den gesamten Rechtsverkehr mit der accedo AG.
Leistungen der accedo AG
Die Tätigkeit der accedo AG beschränkt sich ausschließlich auf
- die Vermittlung von Grundstücken und Immobilien und
- die Vermittlung von Vertragsschlüssen im Bereich des Darlehens- und Versicherungsgeschäftes.
Die accedo AG erbringt keine Beratungs-, insbesondere Rechtsberatungsdienstleistungen.
Geltungsbereich Vermittlung von Grundstücken und Immobilien
Mit Anforderung des Exposés und Kenntnis der Provisionspflicht kommt zwischen Kunde und der accedo AG ein Maklervertrag zustande. Diese AGB sind Vertragsbestandteil.
- Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der accedo AG erlaubt. Bei unbefugter Weitergabe und Vertragsabschluss durch Dritte schuldet der Kunde Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Angebote
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. Angaben beruhen auf Informationen Dritter; für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
- Provisionsanspruch
Der Anspruch entsteht, sobald durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Auch bei abweichenden Vertragsbedingungen oder wirtschaftlich gleichwertigen Geschäften bleibt der Anspruch bestehen (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
- Fälligkeit
Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrags fällig und ist nach Rechnungsstellung zahlbar. Der Kunde ist verpflichtet, uns über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Berechnungsgrundlage zu informieren, falls der Hauptvertrag ohne unsere Teilnahme abgeschlossen wird.
- Höhe der Provision
Sofern nichts anderes vereinbart ist:- Käuferprovision: 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
- Mieterprovision bei Gewerbe: 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt.
Bei Wohnimmobilien gemäß § 656a BGB gilt der Halbteilungsgrundsatz: Beide Parteien zahlen eine gleich hohe Provision. Rabatte für eine Partei gelten automatisch auch für die andere.
- Doppeltätigkeit
Wir dürfen auch für den Verkäufer/Vermieter tätig sein. In diesem Fall sind wir zur Neutralität verpflichtet.
- Vorkenntnis
Ist dem Kunden das Objekt bereits bekannt, muss er dies innerhalb von 3 Tagen mitteilen und nachweisen. Unterbleibt dies, sind entstandene Aufwendungen zu ersetzen.
Geltungsbereich Vermittlung von Vertragsabschlüssen im Bereich Darlehens- und Versicherungsgeschäft
Die accedo AG wird die von dem Kunden mitgeteilten Daten an geeignete Kooperationspartner mit dem Ziel der Vermittlung eines Vertragsschlusses zwischen den Kooperationspartner und dem Kunden weiterleiten. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Die accedo AG wird die vom Kunden mitgeteilten Angaben hinsichtlich des Finanzierungsobjektes und seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht prüfen. Die Prüfung und Bewertung obliegt ausschließlich den angesprochenen Kooperationspartnern als mögliche zukünftige Vertragspartner des Kunden.
- Informationen und Konditionsmitteilung durch die accedo AG
Die von der accedo AG dem Kunden mitgeteilten oder von der accedo AG veröffentlichten Konditionen der Kooperationspartner sind freibleibend. Die accedo AG übernimmt keine Gewähr für die Aufrechterhaltung oder Beibehaltung dieser Konditionen der Kooperationspartner bis zu einem evtl. Vertragsschluss mit dem Kunden. Die accedo AG weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kooperationspartner von accedo AG jederzeit berechtigt sind, ihre Konditionen und Angebote zu verändern, ohne dass es hierzu einer Begründung bedarf. Soweit accedo AG und der Kunde im Rahmen der weiteren Vertragsanbahnung Konditionen als „verbindlich" bezeichnen, gelten diese Konditionen vorbehaltlich der Durchführung einer endgültigen Beleihungs- und Bonitätsprüfung durch den Kooperationspartner und/oder durch accedo AG. Dem Kunden ist bekannt, dass accedo AG nicht berechtigt ist, für Kooperationspartner endgültige verbindliche Willenserklärungen abzugeben.
- Vertragsabschluss
Vertragsabschlüsse über Darlehens- und Versicherungsverträge kommen ausschließlich aufgrund einer verbindlichen Zusage des kreditfinanzierenden Kooperationspartners zustande. Hierfür gelten ausschließlich die Konditionen, die vom Kooperationspartner zum Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsschlusses zugesagt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass accedo AG aus diesen Vertragsschlüssen in keiner Weise gegenüber dem Kunden verpflichtet ist. Evtl. Ansprüche bestehen ausschließlich im Verhältnis des Kunden zum Kooperationspartner.
Haftung
Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper, Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder zugesicherter Eigenschaften.
Datenschutz
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder anderer einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Weitere Einzelheiten sind den Anfrageunterlagen zu entnehmen.
Der Kunde kann jederzeit durch das Absenden einer E-Mail an info@accedo.de oder durch eine sonstige Mitteilung an die accedo AG (accedo AG, Wittelsbacherring 49, 95444 Bayreuth) der Nutzung seiner Daten widersprechen. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten von der accedo AG gelöscht oder gesperrt.
Haftung für redaktionelle Beiträge
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Verlinkung auf Seiten der accedo AG durch Dritte
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Haftungsausschluss
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Gerichtsstand
Für Kaufleute ist Gerichtsstand Bayreuth.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.