Bereitstellungszinsen für ein Baufinanzierungsdarlehen

Bereitstellungszinsen in der Baufinanzierung

Wer einen Baufinanzierungskredit unterzeichnet, ist mit der Frage nach der Bereitstellungszinsfreien Zeit konfrontiert. Die bereitstellungzinsfreie Zeit bezeichnet den Zeitraum, in dem der Gesamtbetrag des Kredits ausgezahlt sein muss, ohne dass die Bank zusätzliche Zinsen verlangt. Zusätzliche Zinsen, weil man den Gesamtkredit nicht fristgerecht abruft, sind ein Ärgernis für Bauherren und Immobilienkäufer. Das Problem: ein Baufinanzierungsdarlehen ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass man sich die gesamte Kreditsumme nicht einfach überweisen lassen kann. Teile der Kreditsumme werden erst dann überwiesen, wenn entsprechende Rechnungen für Bauabschnitte und Gewerke vorliegen oder bis zum Beispiel der Kaufvertrag für eine Bestandsimmobilie oderEigentumswohnung tatsächlich von allen Parteien unterschrieben ist, was sich vor allem dann, wenn eine Erbengemeinschaft eine Immobilie verkauft. Werden die im Baufinanzierungsdarlehen festgelegten Auszahlungsspannen überzogen, verlangenBanken für die Verzögerung zusätzliche Zinsen. Und das kann teuer werden, lässt sich aber auch vermeiden.

Bereitstellungszinsen sind eine Art „Parkgebühr”

Bereitstellungszinsen sind eine Entschädigung für die Bank, der durch verlängerte Fristen Zinszahlungen entgehen. Denn die von der Bank verlangten Zinsen, die im Rahmen des Baufinanzierungsdarlehens festgeschrieben sind, werden nur auf die Summe berechnet, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich ausgezahlt ist. Das bedeutet, dass die Bank bei laufzeitbegrenzten Darlehen – wie z. B. einem Annuitätendarlehen – am Ende weniger Zinszahlungen erhalten würde wie berechnet.

Wie kann man Bereitstellungszinsen vermeiden?

Eine Vermeidung dieser Mehrkosten ist dabei gar nicht so schwer. Um zu vermeiden, dass bereits bei kleinsten Verzögerungen Bereitstellungszinsenfällig werden, gibt es den vertraglichen Baustein „bereitstellungszinsfreie Zeit”. Diese Möglichkeit muss der Kreditnehmer nicht nur kennen, sondern er muss diese in manchen Fällen auch mit der kreditgebenden Bank vor Vertragsabschluss aushandeln.

Dabei sind die Zeitspannen der bereitstellungszinsfreien Zeiten unterschiedlich: von einem Monat bis zu einem Jahr, in wenigen Fällen auch 15 Monate – werden bankenseits angeboten. Diese Zeiten müssen im Baufinanzierungsdarlehensvertrag festgeschrieben sein. Es ist immer möglich, individuell eine Verlängerung aushandeln, wenn man z. B. von vorn herein weiß, dass der Neubau länger dauern wird als der angebotene Standard der bereitstellungszinsfreien Zeit, weil man zum Beispiel Eigenleistung einbringen möchte und man deswegen längerfristig planen muss. Das erhöht zwar möglicherweise den dann bankenseits angebotenen Zinssatz– kann aber weit günstiger sein als wenn man in die „Bereitstellungszins-Falle” tappt. Auch wichtig zu wissen: Die gewährten Fristen bis zur endgültigen Auszahlung der gesamten Kreditsumme beginnt bereits mit Vertragsabschluss. 

Auch möglich: Eigenkapital erst später nutzen

In Baufinanzierungsdarlehen ist auch geregelt, in welcher Reihenfolge Fremd- undEigenkapital einzusetzen ist. Üblich ist, erst das Eigenkapital nutzen, bevor die oftmals gestückelte Kreditsumme ausgezahlt wird. Darf man aber erst dieses Fremdkapital nutzen, kann man so mögliche Verzögerungen mit dem dann später eingesetzten Eigenmitteln abfedern. So kann man auch die teuren Bereitstellungszinsen vermeiden. Deswegen ist es vor allem bei Neubauten wichtig, neben der bereitstellungszinsfreien Zeit auch die exakte Definition des Zeitpunkts für den Einsatz von Fremd- und Eigenkapital zu verhandeln. Deswegen ist vielleicht auch der günstigste angebotene Zinssatz nicht der beste, wenn dabei die Frist der bereitstellungszinsfreien Zeit zu knapp bemessen ist. Denn Bereitstellungszinsen können den Zinsvorteil des vermeintlich günstigsten Zinssatzes schnell zunichte.

siehe: Anschlussfinanzierung & Prolongation

Für die Anschlussfinanzierung bereitstellungszinsfreie Zeit optimal nutzen

Viele Banken bieten standardmäßig bereitstellungszinsfreie Zeit von 12 Monaten bieten an. Diesen Standard kann man auch für die Anschlussfinanzierung nutzen. Ist der Zinssatz ein Jahr vor Ende der Erstfinanzierung besonders günstig, kann man sich diesen bereits sichern, ohne dass man ein teureres Forward-Darlehen abschließen muss. Forward-Darlehen sind immer dann eine Option, wenn eine Zinswende bevorsteht und man sich die aktuell günstigen Zinsen zwei oder drei Jahre vor Ablauf der Erstfinanzierung sichern möchte. EineAnschlussfinanzierung, die den vollen Zeitraum der angebotenen oder verhandelten bereitstellungszinsfreien Zeit voll ausnutzt, ist in jedem Fall die günstigere Option. Für Forward-Darlehen wie für die Anschlussfinanzierung mit Vorlaufzeit gilt: Ist der Darlehenssvertrag mit Vorlauf-Option erst einmal unterzeichnet, kann man nicht mehr zurücktreten. Anderenfalls wird eine Nichtannahmeentschädigung an die Bank fällig.

Unser Tipp:

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