Gibt es ein Sonderkündigungsrecht in der Baufinanzierung?

Wer kann das Sonderkündigungsrecht in der Baufinanzierung nutzen?

 

Alle Verbraucher haben nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bundesgesetzbuch) das Recht auf Kündigung eines Kreditvertrages nach 10 Jahren. Einzige Voraussetzung: Der Immobilienkredit ist mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren abgeschlossen. Dann ist nicht nur eine Komplett- sondern auch eine Teilkündigung des Baufinanzierungsdarlehens möglich. 

 

Eine Teilkündigung ist dann sinnvoll, wenn man eine hohe Sondertilgung durch eine Einmalzahlung leisten kann und der alte Vertrag zudem zu einem Zinssatz abgeschlossen wurde, der dem Zinssatz zum Kündigungszeitpunkt entspricht. Wenn die im Erstvertrag festgeschriebene Tilgung bereits höher als 1 oder 2 Prozent ist, lässt mal den Erstvertrag bei der finanzierenden Bank zu den einstmals abgeschlossenen Eckpunkten (Zinsen, Tilgung, Laufzeit) weiterlaufen, reduziert aber die Restschuld durch eine Einmalzahlung. Vorteil: Sie sind viel schneller schuldenfrei.

 

In den meisten Fällen ist aber eine Komplettkündigung des Vertrages anstreben, um die verbleibende Restschuld bei einer anderen Bank zu günstigeren Zinsen abzuschließen. Da das Zinsniveau vor 10 Jahren weitaus höher war, macht es bei damals abgeschlossenen Baufinanzierungen mit 15 oder 20 Jahren Laufzeit fast immer Sinn, eine solche Kündigung anzustreben. Zudem hat man dann die Möglichkeit, die Anschlussfinanzierung neu zu verhandeln. So kann man den Tilgungssatz anpassen, höhere kostenfreie Sondertilgungsrechte oder Raten- und Tilgungsanpassungen während der Laufzeit vereinbaren und neue Laufzeiten bis hin zu einem Volltilgerdarlehen eingehen. Unter Umständen können Sie auch die Art des Kredits ändern, z. B. statt einem Annuitätendarlehen wählen Sie ein Kombidarlehen.

 

Wer das Sonderkündigungsrecht nutzen will, muss Fristen beachten.

 

Bei dieser Kündigung ist aber zu beachten, dass der Zeitpunkt der Kündigung vom sogenannten „vollständigen Empfang” abhängt. Vollständiger Empfang definiert den Zeitpunkt, zu dem die letzte Überweisung eines Kreditteilbetrags durch die Bank erfolgt ist.Da ein Baufinanzierungsdarlehen ein sogenannter „zweckgebundener Kredit” ist, erhalten Sie – im Fall von Neubau oder Sanierung – immer dann Teilbeträge ausgezahlt, wenn eine Bauleistung erfolgt ist. So erklärt sich, dass Darlehen in Teilbeträgen, die ein Jahr oder länger überwiesen werden. Ausgezahlt werden.

 

Mit der letzten Überweisung erhält der Kreditnehmer von der Bank ein Schreiben, indem er über diese vollständige Auszahlung informiert wird. Dieser Termin ist verbindlich und zudem wichtig für die fristgerechte Kündigung im Rahmen des Sonderkündigungsrechts.

 

Die Kündigung muss spätestens 6 Monate vor dieser 10 Jahre-Frist erfolgen. Sie können natürlich bereits 7 Monate vorher kündigen.

 

Sondertilgungsrecht nach § 489 BGB für Umschuldung nutzen

 

Die Komplettkündigung des Altvertrages ist die gängigste Variante der Umschuldung. Da es normalerweise aber nicht im Interesse der kreditgebenden Bank liegt, eine langfristige Baufinanzierung zu kündigen, ist es durchaus sinnvoll, vorab die Beratung eines bankenunabhängigen Baufinanzierungsvermittlers zu suchen, um sich ein kostenfreies Angebot zur Anschlussfinanzierung erstellen zu lassen. Mit diesem können Sie auch erörtern, ob eine Teil- oder Komplettkündigung des Erstvertrages für Sie in Frage kommt.

 

Die ACCEDO AG ist spezialisiert auf Beratung und Durchführung von Umschuldungen unter exakter Einhaltung der entsprechenden Fristen und des formgerechten Ablaufs. Vor der Kündigung sollten Sie bereits die Anschlussfinanzierung fixiert haben. Das es heute viele Banken gibt, die bei der Anschlussfinanzierung bereitstellungszinsfreie Zeiten bis zu einem Jahr gewähren, können Sie die Beratungen zur Anschlussfinanzierung im Umschuldung bereits im 8. Jahr der Erstfinanzierung beginnen.

 

So haben Sie zudem die Möglichkeit, sich in Ruhe und ohne Druck ein maßgeschneidertes, neues Anschlussfinanzierungskonzept erstellen zu lassen, das auf Ihre aktuellen und zukünftigen, finanziellen Möglichkeiten abgestimmt wird. Da es zudem auch möglich ist, einen Teil der verbleibenden Restschuld mit vorhandenem Eigenkapital sofort zu tilgen und den dann verbleibenden geringeren Restvertrag neu zu finanzieren, ist eine vollumfängliche Beratung durch unsere Experten anzuraten. 

 

• Wie hoch sollte die Sondertilgung angesetzt werden?

• Mit welcher Restschuld ist nach der Sondertilgung zu rechnen?

• Sind monatliche Ratenanpassungen notwendig?

• Soll die Tilgung mit der Anschlussfinanzierung erhöht werden?

 

Unser Tipp: Ein optimiertes Anschlussfinanzierungskonzept gibt es nicht von der Stange, sondern ist nur unter Einbeziehung der finanziellen Situation des Kreditnehmers zu entscheiden, um die wirklich günstigste Lösung zu finden. Nutzen Sie dafür die Expertise von spezialisierten Baufinanzierungsberatern, die Sie sowohl bei der fristgerechten und formal vorgeschriebenen Kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie bei der Konzeption der Anschlussfinanzierung unterstützen. Mit bankenunabhängigen Experten ist eine Anschlussfinanzierung und Umschuldung zu Ihrem Vorteil kostenfrei und unkompliziert durchzuführen.

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