Kann man ein bestehendes Baufinanzierungsdarlehen umschulden?

Welche Arten der Umschuldung in der Baufinanzierung gibt es?

 

Einen laufendes Baufinanzierungsdarlehen zu kündigen, ist an Bedingungen geknüpft. Ohne zusätzliche Kosten ist die Kündigung eines laufenden Darlehens durch den Kreditnehmer kaum möglich. Die Bank wird in diesem Falle immer eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, weil ihr Zinszahlungen für die Folgejahre entgehen. 

 

Ausnahmefälle bei denen keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird

 

Keine Vorfälligkeitsentschädigung fällt an, wenn Sie ein variables Darlehen abgeschlossen haben und dies kündigen. Auch wenn die Bank von sich aus ihr Darlehen kündigt, darf sie keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Auch wenn ein Baufinanzierungsdarlehen einvernehmlich während der Laufzeit beendet wird, entstehen keine weiteren Kosten. 

 

Zudem haben Kreditnehmer grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach Vertragsunterschrift. Diese Frist verlängert sich um 12 Monate, wenn die bankseitige Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

 

Kündigung eines laufenden Vertrages bei Verkauf der finanzierten Immobilie

 

Die Bank muss Ihre Kündigung akzeptieren, wenn Sie die von der Bank finanzierten Immobilie veräußern. Allerdings wird dann die Vorfälligkeitsentschädigung ebenfalls fällig. Eine Ausnahme ist, wenn der Käufer bereit ist, ihren laufenden Baufinanzierungskredit zu übernehmen und die Bank zudem zustimmt. Das wird vor allem dann ermöglicht, wenn der Käufer aus Banksicht eine gute Bonität vorweisen kann. 

 

Und zuletzt können Sie bei Verkauf Ihr laufendes Darlehen „mitnehmen”, um damit eine neue Immobilie zu finanzieren. Voraussetzung ist allerdings, dass diese neue Immobilie zumindest den gleichen, besser jedoch einen höheren Wert als die verkaufte Immobilie darstellt.

 

Gesetzliches Sonderkündigungsrecht für laufende Baufinanzierungen

 

Sie können zehn Jahre nach Vollauszahlung mit 6-monatigem Vorlauf Ihre Baufinanzierungohne Nennung von Gründen nach § 489 BGB kündigen, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Baufinanzierungsdarlehen mit einer Laufzeit von über 10 Jahren abgeschlossen wurde. Das stellt in der Baufinanzierung aktuell der häufigste Fall dar, um kostenfrei in einen neuen, günstigeren Baufinanzierungskredit eines anderen Anbieters zu wechseln.

 

Teilkündigungsrecht nutzen, um günstiger bei einem anderen Anbieter zu finanzieren

 

Ein besonderes elegantes Mittel der Umschuldung ist die Möglichkeit, mit einer Teilkündigung nach 10 Jahren Ihre laufenden Kosten für eine Anschlussfinanzierung signifikant zu senken. Sie zahlen nach Kündigung des Erstvertrags unter Nutzung des Sondertilgungsrechts eine größere Summe zurück, um somit mit der Anschlussfinanzierungbei einem anderen Kreditanbieter weniger Restschuld zu finanzieren. So sparen Sie doppelt: einerseits an der Laufzeit des Anschlussvertrags. Jede Verkürzung der Laufzeit spart bares Geld. Andererseits eventuell zusätzlich noch an den monatlichen Raten für Tilgung und Zins. 

 

Umschuldung unter Ausnutzung der bereitstellungszinsfreien Zeit

 

Genaugenommen handelt es sich hierbei um eine „vorgezogene” Anschlussfinanzierung. Sie schließen Ihre günstigere und eventuell flexiblere Anschlussfinanzierung bei einem Anbieter zu einem besonders günstigen Zinssatz bereits ein Jahr vor Ablauf der Erstfinanzierung ab, der Ihnen einen bereitstellungszinsfreien Zeitraum von einem Jahr bietet (also keine Zinsaufschläge für die Vorlaufzeit verlangt). Dann können Sie in Ruhe das Sondertilgungsrecht nutzen und problemlos und günstiger neu finanzieren.

 

Unser Tipp: Informieren Sie sich umfassend vor der Kündigung einer laufenden Baufinanzierung. Nutzen Sie die Expertise von Experten, die Erfahrung bei Umschuldungen laufender Baufinanzierungen haben. Besonders dann, wenn Sie das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren nutzen wollen, um günstiger und flexibler anschlussfinanzieren zu können.

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