Wie kann ich ein Baufinanzierungsdarlehen schneller zurückzahlen?

Klassische Baufinanzierungsdarlehen wie z. B. das Annuitätendarlehen sind während der vertraglich vereinbarten Laufzeit zwar kündbar, es wird dann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank fällig, die beträchtlich ausfallen kann. Als Faustregel gilt: je niedriger der Zinssatz, umso höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus. 10 Prozent vom Restschuldbetrag sind nicht unüblich. Abhängig vom vertraglich vereinbarten Zinssatz, der aktuellen Restschuld sowie der verbleibenden Laufzeit kann der Prozentsatz der Vorfälligkeitsentschädigung nach oben oder unten variieren.

Vorzeitige Ablösung von Immobilienkrediten

Grundsätzlich haben Kreditnehmer das Recht, ein Immobiliendarlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zu kündigen. Als wichtigster Grund ist der Verkauf der Immobilie zu nennen. Die Bank verlangt hierfür aber einen Ausgleich in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist ein Ausgleich für den Verlust zu verstehen, weil die Bank das Geld nicht zu dem Zinssatz anlegen kann, den sie während der vertraglich festgesetzten Laufzeit sonst erhalten hätte. Diese Vorfälligkeitsentschädigung tritt auch dann in Kraft, wenn der Kreditnehmer das vertraglich vereinbarte Darlehen gar nicht erst abnimmt.

Nutzen Sie Ihr Kündigungsrecht nach 10 Jahren Laufzeit

Unabhängig von Ihrer vertraglichen Laufzeit, steht Ihnen 10 Jahre nach Vollauszahlung ein gesetzliches Kündigungsrecht zu (§ 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Mit diesem Kündigungsrecht können Sie Ihr Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten ganz oder teilweise zurückführen. Stichtag für die Zehn-Jahres-Frist ist dabei das Datum, an dem man das Darlehen vollständig ausgezahlt erhalten („empfangen“) hat. Anschließend muss man noch eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. Ablösen kann man das Baufinanzierungsdarlehen also in jedem Fall frühestens zehn Jahre und sechs Monate nach der letzten Auszahlungsrate.

Somit sind Sie ab einer Laufzeit von 10 Jahren und einer Kündigungsfrist von 6 Monaten völlig frei, wann und wie viel Darlehen Sie zurückführen. So können Sie beispielsweise die erste Hälfe Ihres Darlehens nach 10 Jahren zurückführen, und den verbleibenden Rest erst nach 12 Jahren. Möchten Sie bereits vor der gesetzlichen Frist von 10 Jahren Ihr Darlehen ganz oder teilweise zurückführen, bieten wir Ihnen dieses sehr gerne an. Einige unserer Bankpartner gewähren Ihnen in diesen Fällen das Recht auf Sondertilgung bis zu 100% der Darlehenssumme. Somit sind Sie ab dem ersten Tag völlig flexibel.

Alternative ist der accedo-Vorfälligkeitsschutz

Mit unserem Vorfälligkeitsschutz können Sie Ihr Darlehen in bestimmten Situationen wie z.B. einem berufsbedingten Umzug und der damit veräußerten Immobilie ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückführen. Wir beraten Sie gerne, wie dieser sinnvolle Schutz vor Mehrkosten bei vorzeitigem Ausstieg funktioniert.

Sondertilgungsmöglichkeiten voll ausnutzen

Wer sich in sein Baufinanzierungsdarlehen ein möglichst hohes, kostenfreies Sondertilgungsrecht festschreiben lässt, sollte dieses dann maximal ausnutzen, um damit die Restschuld zu minimieren. Auch ein kostenpflichtiges, erweitertes Sondertilgungsrecht ist in der Regel unter dem Strich viel günstiger als die nachträglich verlangte Vorfälligkeitsentschädigung. 

Hat der Kunde laut Vertrag das Recht, eine größere, vertraglich festgeschriebene Summ, pro Jahr zu tilgen, so muss die Bank diese hypothetische maximal mögliche zukünftige Zahlung in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung mit einbeziehen.

Alternativen zu klassischen Baufinanzierungsdarlehen

Wünschen Sie noch mehr Flexibilität, bieten wir Ihnen ein Variables Darlehen an. Bei dieser Variante ist die vollständige oder teilweise Tilgung jederzeit möglich. Dabei handelt es sich um eine Finanzierungsart, die größtmögliche Flexibilität versprechen soll. Gerade im angloamerikanischen Raum wird dieses Konzept sehr häufig angewendet. Das Prinzip dahinter ist einfach: Es findet keine Zinsfestsetzung im klassischen Sinne statt, sondern der zu zahlende Zins orientiert sich am EURIBOR. Der EURIBOR ist der Zins, den sich europäische Banken untereinander zugestehen, um sich gegenseitig Kredite zu geben. Dieser wird täglich neu veröffentlicht und ist für jeden einsehbar. Die Orientierung am EURIBOR findet so statt, dass in der Regel im Zeitraum von 3 – 6 Monate der zu zahlende Zins des variablen Darlehens immer wieder angepasst wird.

Von der Flexibilität her ist ein variables Darlehen unübertroffen. Zu jedem Anpassungstermin des Zinses sind kostenlose Sondertilgungen in beliebiger Höhe ohne Probleme zahlbar. Vorfälligkeitsentschädigungen, die bei einem klassischen Annuitätendarlehen bei vorzeitiger Volltilgung anfallen, existieren nicht. Diese Flexibilität kann man auch mit einem Kombidarlehen an eine klassische Baufinanzierung binden: 

  • Ein Teil des Gesamtdarlehen wird als klassisches Annuitätendarlehen mit fester Laufzeit und festem Zinssatz abgeschlossen
  • Der andere Teil ist ein variables Darlehen.Zusammen ergibt sich ein Kombidarlehen, das zur Hälfte sicher und planbar ist und zur anderen Hälfte flexiblere Sonderleistungen beinhaltet.

Unser Tipp

Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten sollten Sie Ihrem persönlichen Ansprechpartner bei der ACCEDO AG genau erläutern, welche Pläne Sie die Zukunft haben und wie flexibel Sie für Ihre Pläne sein möchten. Ihr Baufinanzierungsprofi wird Ihnen sehr gerne die für Sie besten Alternativen anbieten und alle Vor- und Nachteile darlegen.

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