Wie lange dauert die Zusage für meine Baufinanzierung?

Als Faustregel gilt: je höher die Darlehenssumme ist, umso länger braucht die Bank für eine Zusage. Die Bank braucht Zeit für die Sichtung der Unterlagen, bevor eine Zu- oder Absage erteilt wird. Als Zeitdauer dafür kann man von drei bis 10 Tagen ausgehen. Dieser Zeitraum gilt dann, wenn alle Unterlagen der Bank vollständig vorliegen. Sie sollten jedoch viel mehr Zeit einkalkulieren, bevor Sie sich für eine Baufinanzierung bzw. für eine Bank entscheiden.

Was kann ich tun, um die Zusage für meine Baufinanzierung zu beschleunigen?

Um die Zeit zwischen dem Einreichen der Unterlagen und Entscheidung der Bank zu verkürzen, sollten Sie vor Einreichung auf die Vollständigkeit der Unterlagen achten. Wenn Sie nicht über die Hausbank, sondern über einen Baufinanzierungsvermittler finanzieren wollen, kümmert sich dieser darum, welche Unterlagen von der Bank, die er aufgrund Ihrer Möglichkeiten ausgewählt hat, benötigt werden.  Er achtet auch darauf, dass tatsächlich alle Unterlagen vorliegen, bevor er die Baufinanzierungsanfrage startet.

  • Die meisten Banken haben eine Checkliste mit allen relevanten Unterlagen. Werden die Unterlagen nachgereicht, verzögert sich das Verfahren.
  • Je mehr Eigenmittel Sie in die Gesamtfinanzierung einbringen, desto geringer ist das Risiko für die Bank und desto schneller wird eine Entscheidung getroffen. Außerdem ist es empfehlenswert, Ihre Einträge bei der SCHUFA zu überprüfen, um dann negative bzw. nicht mehr relevante Einträge zu löschen, bevor Sie die SCHUFA-Selbstauskunft der Bank zu übermitteln. Das hilft, die Bearbeitungszeit zu beschleunigen.
  • Wichtig ist, dass Sie alle angefragten Angaben und Auskünfte genau und wahrheitsgemäß vornehmen. Denn findet die Bank Unstimmigkeit, kann es zu weiteren Rückfragen kommen. Im schlimmsten Fall sagt die Bank ohne Rückfragen einfach ab und Sie müssen den gesamten Genehmigungsprozess bei einem anderen Anbieter von vorne beginnen. Aber auch hier hilft Ihnen ein versierter Baufinanzierungsvermittler, dass es zu keinen Unstimmigkeiten kommt. 

Während Sie den Ausgang Ihrer Kreditanfrage nicht beeinflussen können, gibt es im Vorfeld die Möglichkeit, einige Stellschrauben zu bedienen, um die Bearbeitungszeit nicht unnötig hinauszuzögern. 

Ein Baufinanzierungsvermittler kann die Zusage für eine Baufinanzierung beschleunigen

Spezialisierte Baufinanzierungsvermittler haben in der Regel einen guten Draht zu Banken und nehmen Ihnen auch viel Arbeit ab. Zudem können diese Ihnen genau sagen, vorauf es bei der im Vorfeld ausgewählten Bank bei der Anfrage ankommt. Aber auch diese können nicht hexen; mit 7 Werktagen sollte man aber im Vorfeld auch hier rechnen. Und je komplexer das Ansuchen ist und je weniger Eigenkapital eingebracht, kann die Prüfung auch im ein paar Tage verzögern.

Wenn man bedenkt, welche Unterlagen man vor der Einreichung benötigt, sollte man auf alle Fälle weitere 4 Wochen hinzurechnen. Viele davon kann man bereits im Vorfeld besorgen, z. B.

  • Selbstauskunft (Finanzierungsantrag), SCHUFA-Vollmacht, Kopie der Personalausweise
  • Nachweis aller Eigenmittel, nicht älter als einen Monat
  • Nachweis sonstiger Verbindlichkeiten. Z. B. bestehende Ratenkredite (Kontoauszüge und Verträge)
  • ggf. Unterhaltsnachweise/Scheidungsvereinbarung
  • Kopie der letzten 3 Gehaltsabrechnungen bzw. aktueller Rentenbescheid
  • Nachweis Vorjahreseinkommen (Dezemberabrechnung/Lohnsteuerkarte)
  • letzter vorliegender Einkommensteuerbescheid

Falls Sie bereits Ihr Wunschobjekt gefunden haben und eine Reservierung beim Verkäufer veranlassen konnten, benötigen Sie Informationen über das Objekt, welche Sie auch beifügen müssen. Dazu zählen

  • Originalfoto oder Farbkopie der Vorder- und Rückseite des Objektes ist)
  • Bauzeichnung / Grundriss
  • bei Neubau: Bau- und Leistungsbeschreibung
  • bei Neubau und Sanierung: Gesamtkostenaufstellung der Baumaßnahmen nach Gewerken
  • Wohnflächenberechnung
  • beim Hauskauf: Berechnung des umbauten Raumes – Kubatur
  • Gebäudeversicherungsschein
  • Flurkarte / Lageplan
  • Kaufvertrag / Schenkungsvertrag (Überlassungsvertrag) / Erbauseinandersetzungsvertrag
  • Grundbuchauszug nicht älter als 2 Monate: Nicht benötigt, wenn aktueller Kaufvertrag vorliegt

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