Kann ein denkmalgeschütztes Haus mit Förderung finanziert werden?

Denkmalschutz ist der durch Gesetze gesicherte Schutz von Bodendenkmälern, Baudenkmälern und Kulturdenkmälern. Der Denkmalschutz ist in Deutschland Sache der Bundesländer, daher hat jedes der 16 Bundesländer sein eigenes Denkmalschutzgesetz. Käufer einer solchen Immobilie haben zumeist einen hohen Finanzierungsbedarf, da oftmals auch die Substanz saniert werden muss. Die Frage ist natürlich, was darf man im Zuge der Sanierung verändern.Veränderungen sind möglich und oft notwendig, da jeder Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses verpflichtet ist, das Bau-Denkmal zu erhalten.  

Fördermittel für die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie

Die bekanntesten staatlichen Förderprogramme für den Erhalt denkmalgeschützter Bausubstanz sind die Stiftung Denkmalschutz sowie das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz. Die über diese Programme ausgezahlten Zuschüsse müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Diese Zuschüsse werden aber nicht für das gesamte Sanierungsvorhaben vergeben, sondern individuell für die jeweilige Baumaßnahme entschieden. Die staatliche KfW-Bank finanziert die im Gegensatz dazu die komplette Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien. Dafür gibt es dann eindeutig definierte Programme, Förderhöchstgrenzen sowohl bei Tilgungszuschüssen wie auch bei zinsgeförderten Krediten mit 10jähriger Laufzeit.. 

In welcher Höhe die Förderungen gewährt werden, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Auch entscheiden die Art der geplanten Maßnahmen sowie der historische Wert des Ensembles die Förderhöhe. Und nicht zuletzt sind die finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers Maßstab für eine Sanierungszusage.

Auch wichtig: Der Kauf muss vor einem ersten Bauschritt stattgefunden haben. Kauft man ein Gebäude, welches schon teilsaniert ist, so können die staatlichen Zuschüsse verloren gehen bzw. nicht gewährt werden. 

Steuervorteile für denkmalgeschützte Häuser.

Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten richten sich in erster Linie danach, ob die Förderfinanzierung für eine eigengenutzte oder vermietet Immobilie genutzt wird. So können Vermieter beispielsweise über 8 Jahre hinweg bis zu 9% der Kosten jährlich steuerlich abschreiben. Danach sind weitere 4 Jahre mit jährlich 7% möglich. Dadurch können Besitzer vermieteter Objekte über diesen Zeitraum tatsächlich 100% der Gesamtkosten absetzen.

Eigennutzer setzen über einen Zeitraum von 10 Jahren 90% der Gesamtkosten ab. Im Laufe von 10 Jahren setzen Eigentumer einer eigengenutzten denkmalgeschützten Immobilie jeweils 9 % pro Jahr ab. Das wird über die die AfA (die Absetzung für Abnutzung) geregelt. Diese legt zunächst als Berechnungsgrundlage 70 Prozent des Gesamtkaufpreises, inklusive der Sanierungskosten, fest. Für Investoren sind die Steuervorteile gestaffelt. Je nach Sanierungsaufwand sind Abschreibungen bis zu 70% über 12 Jahre möglich.  

Unser Tipp: suchen Sie sich professionelle Unterstützung

Falls Sie den Kauf eines denkmalgeschützten Hauses in Betracht ziehen, dann sollten Sie sich professionellen Beratung durch Sachverständige einholen, die zudem auch stattlich bezuschusst wird. Nur so kann man den ungefähren Finanzierungsbedarf entsprechend einschätzen – und das am besten noch vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags.

Auch bei Fragen der Finanzierung eines solche Vorhabens  sollten versierte Expert:innen hinzugezogen werden, die über eine umfassende Erfahrung beim Kauf und der Sanierung verfügen. Diese

helfen Ihnen dabei, das beste Finanzierungskonzept zu erstellen– bestehend aus Förderungen, Zuschüssen, weiterer Unterstützung des Bundes und der Länder sowie klassische Darlehen zu günstigen Zinsen. 

Zuletzt ist der Gang zum Steuerberater wichtig, um über Abschreibungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile bestens informiert zu sein. Dieser Mix aus steuerlichen Überlegungen und kombinierten Finanzierungs- und Förderprogrammen entscheidet am Ende, wie solide Sie ihr denkmalgeschütztes Haus finanzieren können.

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