Was bringt Wohn-Riester für die Baufinanzierung?

Das Wohn-Riester-Programm der Bundesregierung zielt auf alle ab, die in Zukunft eine Immobilie finanzieren möchten. Der Vorteil ist, dass man beim Abschluss eines Riester-Vertrags sich noch nicht für das Wohn-Riester-Programm entscheiden muss. Man kann während der Laufzeit das Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag ganz oder teilweise für das Wohn-Riestern entnehmen. Das ermöglicht es, die Riester-Beiträge nicht nur für die Altersvorsorge bzw. Rente nutzen, sondern auch für die Rückzahlung eines Immobilienkredits zu verwenden. Letztendlich spielt es also keine Rolle, ob man ein bereits angespartes Guthaben einsetzt oder einen neuen Wohn-Riester-Vertrag zum Kapitalaufbau verwendest.

Bedingungen für das Wohn-Riester-Programm 

  • Wohn-Riester kann nur für die Baufinanzierung einer eigengenutzten Immobilie verwendet werden
  • Man muss Eigentümer dieser Immobilie sein
  • Das Haus oder die Wohnung muss Lebensmittelpunkt bzw. als Hauptwohnsitz angemeldet sein
  • Die zu finanzierende Immobilie muss nicht zwingend in Deutschland stehen; jede Immobilie in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraums kann mit dem Riester-Programm teilfinanziert werden.

Wichtig zu wissen: Wohn-Riester ist zu versteuern

Wohn-Riester wird „nachrangig besteuert”. Während der Ansparphase zahlt man weniger Steuern an. In der Rente werden die erhaltenen Förderungen aber nachversteuert. Weil beim Wohn-Riester im Gegensatz zum „normalen Riester” keine monatliche Rente ausgezahlt wird, sieht der Fiskus die Nutzung des mit Wohn-Riester angesparten Geldes als frühzeitige Nutzung. Der ausbezahlte Betrag wird deswegen mit zwei Prozent jährlich verzinst. Abhängig vom Auszahlungszeitpunkt und der verbleibenden Zeit bis zur Erreichung des Rentenalters variiert somit der zu versteuernde Betrag. Wer z. B. 20.000,- Euro zur Finanzierung einer Immobilie mit 45 Jahren entnimmt, wird mit 66 Jahren dann ca. 30.000,- Euro versteuern müssen. Je nach eigenem Steuersatz kann das schon mal 5.000,- Euro oder mehr an Steuern kosten. Bei der Steuer haben sie die Wahl:

  • Wer den kompletten Steuerbetrag auf einmal versteuert, dem wird ein Rabatt von 30 Prozent gewährt
  • Wer die Option wählt, ab Eintritt ins Rentenalter bis zum 85. Lebensjahr den Betrag schrittweise jährlich zu versteuern, zahlt dann während dieser Zeit einen gleichbleibenden, geringen Steuerbetrag

Diese steuerliche Behandlung hängt von der Einkommenssituation und dem Familienstand – also von der Steuerklasse ab. Grundsätzlich gilt: wer im Alter ein hohes Einkommen hat, zahlt für die Förderung während der Ansparphase auch mehr zurück.

Wohn-Riester – nicht für alle geeignet 

Bei den angebotenen Riester-Modellen gelten dieselben Reglen wie Bausparverträgen und einer Bauspar-Sofortfinanzierung. Der Anbieter eines Rieste-Sparplans erhält bei Abschluss eine Gebühr, die bei manchen Anbietern auch beträchtlich ausfallen kann und Ihren finanziellen Vorteil schmälert. Auch wenn man die Baufinanzierung vorzeitig beendet, weil man die finanzierte Immobilie veräußert und deswegen Wohn-Riester auf einen Schlag versteuern muss, kehren sich die eigentlichen Vorteile schnell ins Gegenteil um.

Als wichtigste Kriterien, dass sich Wohn-Riester lohnt, sind folgende zu nennen:

  • Sie bewohnen die mit Riester-Mitteln finanzierte Immobilie möglichst lang
  • Ihr Eigenkapitalanteil an der Gesamtfinanzierung ist gering

Wohn-Riester – lassen Sie sich unabhängig beraten 

Eine gute Adresse für eine unabhängige Beratung ist die bankenunabhängige accedo AG. Nicht ohne Grund wird das Wohn-Riester-Programm heute kritisch gesehen. Doch es kann für Sie, unter gewissen Voraussetzungen trotzdem auch Sinn machen. In der Niedrigzinsphase sind freie Baufinanzierungsdarlehen oftmals sogar unter dem Strich günstiger als eine Kombination mit komplizierten Riester-Modellen der Bausparkassen. Doch für manchen kann Wohn-Riester als Beimischung in der Gesamtfinanzierung tatsächlich auch Sinn machen, vor allem dann, wenn Sie bereits über ein Riester-Guthaben verfügen. Das sollte aber genau geprüft werden – am besten durch eine unabhängige und versierte Baufinanzierungberatung.

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