Wie kann ich Baukindergeld beantragen?

Das Baukindergeldprogramm der Bundesregierung fördert junge Familien mit einem staatlichen Zuschuss pro Kind  von 12.000,– Euro über eine Laufzeit von 10 Jahren, ausgezahlt wird es in jährlichen Raten von 1.200,– Euro.

Der Fördertopf verfügt über ingesamt 9,9 Millarden Euro, von dem bisher (Stand 12 / 2020) 6,5 Millarden ausgezahlt wurden. Es ist also noch genügend Substanz da, damit noch viele Antragssteller in den Genuss dieser Förderung kommen können. 

Wer einen Kaufvertag oder eine Baugenehmigung vorweisen kann, die im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31.3.2021 unterzeichnet bzw. bewilligt wurde, kann die staatliche Förderung von 12.000,- Euro pro Kind auch rückwirkend beantragen. Fördergelder werden solange bewilligt bis das gesamte Fördervolumen von 9,9 Millarden Euro ausgeschöpft ist.

Alle Familien mit Kindern, deren Jahreseinkommen eine gewisse Obergrenze nicht übersteigt, können Baukindergeld beantragen unter der Voraussetzung, dass die Kinder unter 18 Jahre alt sind und im gemeinsamen Haushalt leben. Dabei gelten zudem Einkommensobergrenzen: Diese beträgt für einen Haushalt – für Ehepaare, gemeinsam in einem Haushalt lebende Lebenspartner ohne Trauschein und für Alleinerziehende – in Summe 75.000,- Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen plus 15.000,- Euro pro Kind. Im Falle von zwei Kinder beträgt diese Einkommensobergrenze also 105.000,- Euro bzw. bei einem Kind 90.000,- Euro. Letztendlich werden dann 1.200,– Euro pro Kind und Jahr auf einen Zeitraum von 10 Jahren rückzahlungsfrei bezuschusst.

Anträge für das Baukindergeld müssen über die KfW eingereicht werden. Dies kann man online beantragen.  Außerdem muss der Antragsteller in seine eigengenutzte Immobilie bereits eingezogen sein. Als Nachweis für die Förderbank KfW gilt die Meldebestätigung der Gemeinde oder Kommune.

Zudem muss man spätestens 3 Monate nach Einzug bzw. nach dem Datum der Meldebestätigung den Antrag auf Baukindergeld eingereicht haben. Dabei muss dieser der Hauptwohnsitz sein.

Das Baukindergeld ist bis zum 31.12.2020 befristet! Bis dahin muss man die Baugenehmigung erhalten bzw. die Bau­Anzeige gestellt oder den Kaufvertrag unterzeichnet haben. Weitere Voraussetzungen: Das Kind bzw. die Kinder dürfen am Zeitpunkt des Einzugs (Meldebestätigung) nicht älter als 18 Jahre sein. Kinder, die nach Einzug im Zeitraum von maximal 3 Monaten geboren werden, sind zudem förderberechtigt.

Letzter Termin, einen Antrag auf Baukindergeld zu stellen, ist der 31.12.2023.

Zurück zur Kategorie "Förderung & Zuschüsse"