Welche Versicherungen sind bei einer Baufinanzierung sinnvoll?

Es ist zu unterscheiden, ob es sich um die Bauphase handelt oder ob es die Zeit nach der Immobilienfertigstellung bzw. die Zeit nach dem Einzug betrifft. Gerade während der Bauphase gibt es viele Risiken gegen die man sich absichern sollte. Ebenso gibt es nach Fertigstellung der Immobilie bzw. nach dem Einzug einige Risiken abzusichern. Im Folgenden finden Sie die accedo-Einschätzung

Die wichtigsten Versicherungen für die Bauphase

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung:

Sobald durch das Bauvorhaben Schäden an Dritten entstehen, kann der Bauherr von diesen in Anspruch genommen werden. Dieser Anspruch gegenüber dem Bauherrn besteht auch dann, wenn sachverständige Personen, wie zum Beispiel ein Architekt, Bauleiter oder fachkundige Bauunternehmen beauftragt wurden. Die Bauherrenhaftpflicht deckt Schäden ab, die zum Beispiel durch unzureichend gesicherte Baugruben oder durch herabfallendes Baumaterial entstehen. Da es bei solchen Schäden oft um hohe Summen geht, ist ein Abschluss dieser Versicherung unumgänglich.

  • Bauleistungsversicherung:

Die Bauleistungsversicherung ist auch als Bauwesenversicherung bekannt, und ist sozusagen die Vollkaskoversicherung für Schäden am Bauwerk und Grundstück während der Bauphase. Viele der möglichen Gefahren können Sie selbst durch größte Sorgfalt nicht völlig ausschließen. So ist ein Rohbau der Natur relativ schutzlos ausgeliefert. Sturm oder Hochwasser können in wenigen Stunden die Arbeit mehrerer Monate vernichten. Zudem sind Baustellen nur bedingt gesichert. Immer häufiger werden bereits installierte Gegenstände entwendet oder zerstört.

Durch die Bauleistungsversicherung sind in der Regel folgende Schäden versichert:

  • Elementarschäden durch Sturm, Frost, Hagel, Regen
  • Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der Erfüllungsgehilfen und Auftragnehmer
  • Beschädigungen durch fremde Personen
  • Ausführungsfehler
  • Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundener Teile
  • Bauhelferversicherung:
    Sobald Sie selbst, oder Ihre Verwandten, Freunde oder Bekannte Eigenleistungen erbringen wollen, müssen diese Helfer von Ihnen bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) gemeldet werden. Für das Nichtanmelden drohen Bußgelder bis zu EUR 2.500. Die Beiträge dienen dem Versicherungsschutz und sind abhängig von den zu leistenden Arbeitsstunden. Je nach Bundesland variieren die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zwischen EUR 1,20 und 1,50 pro geleistete Arbeitsstunde. Die Versicherungsleistungen der Berufsgenossenschaft sind allerdings nicht sehr umfangreich. Da jedoch gerade bei Bauhelfern und Laien häufig Unfälle passieren, ist es ratsam, zusätzlich eine Bauhelferversicherung abzuschließen. Die Bauhelferversicherung bietet im Falle eines Unfalls einen erweiterten Versicherungsschutz.

Die wichtigsten Versicherungen nach Bezug der Immobilie:

  • Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Gebäude vor Risiken, und sollte deshalb jeder Eigentümer abschließen. Zudem wird die Wohngebäudeversicherung von den kreditgebenden Banken gefordert und muss vor Auszahlung des Darlehens nachgewiesen werden. Auch wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen, sollte Sie nicht auf eine Wohngebäudeversicherung verzichten. Diese läuft in den meisten Fällen anteilig über die Eigentümergemeinschaft. Die Wohngebäudeversicherung besteht aus den 5 wesentlichen Elementen:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm- und Hagel
  • Elementarschaden
  • Glasbruch

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Risiko, den Beruf weit vor der Rente aufgeben zu müssen, ist viel höher, als die meisten vermuten. Statistisch trifft dieses Schicksal jeden Vierten. Da bei den meisten Menschen das aktuelle Einkommen die Berechnungsgrundlage für die Baufinanzierung ist, geraten viele Finanzierungen bei einer plötzlichen Berufsunfähigkeit ins Wanken. Um bei einer Berufsunfähigkeit nicht auch noch Ihre Existenzgrundlage zu verlieren, sollten Sie sich gegen dieses Risiko auf jeden Fall absichern.

  • Darlehensabsicherung bei Arbeitslosigkeit

Die Angst vor Arbeitslosigkeit ist aufgrund der steigenden Arbeitslosenzahlen durchaus nachvollziehbar. Jedoch ist es möglich, mit einer entsprechenden Versicherung auch dieses Risiko zu minimieren. Im Falle der Arbeitslosigkeit übernimmt die Versicherungsgesellschaft die monatliche Rate in der versicherten Höhe, und leitet diese direkt an die finanzierende Bank.

  • Risikolebensversicherung

Der Tod des Hauptverdieners kann die Hinterbliebenen in große finanzielle Probleme stürzen. Verfügt die Familie nicht über ausreichende Vermögenswerte um die Versorgung und die monatlichen Raten aufrecht erhalten zu können, ist eine entsprechende Absicherung existenziell. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungssumme (i.d.R. bis zu 5 Mio. EUR). Erlebt die versicherte Person das Ende der Vertragslaufzeit, wird nach Ablauf nichts ausbezahlt. Anders bei der Kapitallebensversicherung. Diese Form stellt eine Mischung aus Versicherung und Kapitalaufbau dar. Die Beiträge einer Kapitallebensversicherung sind in der Regel deutlich höher als bei der Risikolebensversicherung.

  • Dread Disease

Bei einer Dread Disease-Versicherung werden schwere Krankheiten, wie z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebs, aber auch schwere Unfälle versichert. Sobald eine ärztliche Diagnose über die versicherte Krankheit vorliegt, zahlt das Versicherungsunternehmen die vereinbarte Versicherungssumme an Sie aus. Die Versicherungssumme wird unabhängig davon ausbezahlt, ob Sie wieder vollständig genesen oder Ihre Arbeit wieder aufnehmen können.

  • Wertschutzbrief

Bei Abschluss eines Wertschutzbriefes zahlt die Versicherung, wenn Sie durch einen Notverkauf Ihrer Immobilie einen Wertverlust erleiden müssen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie zum Beispiel durch eine berufliche Versetzung, eine Scheidung oder durch Arbeitslosigkeit von heute auf morgen Ihre Immobilie verkaufen müssen. Da Sie dann in der Regel nur sehr wenig Zeit zum Handeln haben, kann sich dies auf Ihren erzielten Verkaufspreis niederschlagen. Selbst die Insolvenz bei Selbständigen gilt als wichtiger Grund für einen Notverkauf. Mit einem Wertschutzbrief können Sie zumindest einen möglichen Verlust durch den Notverkauf in Grenzen halten. Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit sind nicht im Wertschutzbrief enthalten.

  • Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- oder Grundbesitzer sollten auch auf Nummer Sicher gehen, falls Unbeteiligte in Ihrer Immobilie oder auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Sorge zu tragen, dass keine Gefahr für andere durch Ihr Eigentum ausgeht. Dazu zählen z. B. Verletzungen von Passanten auf nicht gestreuten Wegen, durch Schneebruch durch umfallende Bäume, die das Nachbarhaus beschädigen. Aals Eigentümer müssen Sie für solche Schäden haften. Das gilt auch für Brachen und unbebaute Grundstücke. Daher ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dringen nötig, um sich gegen Schadensersatzansprüche abzusichern.Wer selbst in seiner Immobilie wohnt, kann sich die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sparen. Dann sind die Kosten für Verletzungen Dritter oder Schäden an deren Eigentum über die private Haftpflicht abgedeckt. Eine private Haftpflichtversicherung ist aber immer wesentlich.

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