Wie werden Einzelmaßnahmen der Sanierung durch die BAFA gefördert?

Die BAFA unterstützt Einzelmaßnahmen bei Sanierung und Modernisierung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien. Die BAFA – und die KfW – ist zuständig für die Fördermittel bei sogenannten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung und Modernisierung. Wenn man eine Alt-Immobilie nicht kernsanieren (hierfür ist die KfW zuständig), sondern mit Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Heizung) auf einen neuen, modernen Standard bringen will, muss man sich an das BAFA wenden.

Welche Einzelmaßnahmen können durch die Altbau-Sanierung mit BAFA-Förderung durchgeführt werden?

Die Altbau-Sanierung mit BAFA-Förderung umfasst sehr viele Einzelmaßnahmen, die zur energetischen Modernisierung von Bestandsimmobilien beitragen:

1. Gebäudehülle

  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Fenster, Außentüren und -tore
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen

2. Heizungsoptimierung

  • Gas-Brennwertheizung und Gas-Hybridheizungen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Heiztechnik mit erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
  • Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- bzw. Kälterückgewinnung
  • Efficiency Smart Home

Man sieht alleine anhand dieser Liste der Einzelmaßnahmen zur Altbau-Sanierung mit BAFA-Förderung, dass nahezu alle wichtigen „Baustellen” bei einer energieeffizienten Modernisierung einer Bestandsimmobilie förderfähig sind.

Übersicht über die BAFA-Förderprogramme

Höhe der BAFA-Förderungen

Ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro ist eine BAFA-Förderung möglich. Maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr sind als Höchstgrenze vorgesehen. Bei neuen Fenstern als Einzelmaßnahme gibt es zum Beispiel maximal 12.000 Euro. Grundsätzlich gilt: Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Bei Komplettsanierungen wird dagegen angesichts der steigenden Baugeldzinsen auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt. Dafür greift ab August 2022 die neue Förderung für Sanierung bei der staatlichen Förderbank KfW.

Wird ein Altbau auf den Stand eines Effizienzhauses gebracht, erhält man je nach erreichtem Effizienz-Standard zwischen fünf und 25 Prozent Zuschuss. Die Neuinstallation von Gas- wie Ölheizung fällt aus den Förderprogrammen.

Einen zusätzlichen Anreiz gibt es, wenn die zu sanierende Bestandsimmobilie besonders schlechte Werte aufweist (Worst Performing Building) und zu den ineffizientesten 25 Prozent aller Gebäude gehört. Dafür wird eine deutliche Zinsvergünstigung bei der Kreditaufnahme seitens der KfW gewährt.

Vor dem BAFA Antrag ist eine Energieberatung vorgeschrieben

Voraussetzung für einen Antrag ist jedoch die Einbeziehung eines von der BAFA zertifizierten Energieberaters. Dabei gilt folgende Vorgehensweise: Nach Abschluss der Energieberatung müssen Sie sich auf Grundlage dieser Ergebnisse das Angebot der später zu beauftragenden Unternehmen einholen. Danach erst können Sie Ihren Antrag zur Förderung der Einzelmaßnahmen bei der BAFA stellen.

Auch die Beratung zur Altbau-Sanierung ist mit BAFA-Förderung möglich

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung bezieht sich auf folgende Beratungsleistungen zur:

  • Anlagentechnik und Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Heizungsoptimierung

Dabei beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten ist die Obergrenze 2.000 Euro pro Wohneinheit bzw. maximal 20.000 Euro für die gesamte Wohnanlage.

Baufinanzierungsdarlehen und Altbau-Sanierung mit BAFA-Förderung

Eine Kombination der BAFA-Zuschüsse mit einem Baufinanzierungsdarlehen sind möglich. Das heißt: Sie können den Kauf und die Modernisierung einer Bestandsimmobilie klassisch finanzieren. Dabei ist aber zu bedenken, dass zwischen Kauf, Zusage der BAFA-Förderung und der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen viel Zeit verstreichen kann. Das ist für die Finanzierungsplanung zu berücksichtigen.

Unser Tipp:

Konzipieren Sie das Kredit- und Sanierungskonzept mit einem bankenunabhängigen Baufinanzierungsvermittler. Oftmals ist der Mix aus BAFA-Zuschuss, zinsvergünstigtem KfW-Kredit und einem „klassischen” Baufiinanzierungsdarlehen die Lösung. Das ist aber meistens kompliziert und bedarf einer fachkundigen Baufiinanzierungsberatung. Eine clevere Kombination der Möglichkeiten kann am Ende nicht nur viel Geld sparen, sondern hilft Ihnen dabei, das Vorhaben zukunftssicher zu finanzieren.

Zurück zur Kategorie "Sanieren & Modernisieren"