Das accedo Finanzlexikon

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Steuerrechtlicher Begriff für die Verteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer. Der Steuerpflichtige kann die AfA als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei der Einkommenssteuerermittlung ansetzen. Siehe dazu auch Abschreibung.