Das accedo Finanzlexikon

Abteilung I-III des Grundbuches

Das Grundbuch unterteilt sich in drei Abteilungen: 1. Abteilung I gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse 2. Abteilung II verzeichnet alle Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks 3. Abteilung III beinhaltet alle Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, mit denen ein Grundstück belastet ist.