Das accedo Finanzlexikon

Außerplanmäßige Sonderzahlung

Man versteht unter einer außerplanmäßigen Sonderzahlung eine einmalige Teilrückzahlung des Kreditbetrages. Nach § 14 Verbraucherkreditgesetz ist diese möglich und vermindert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag um die Sonderzahlung. Auf die noch zu zahlenden Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten wirkt sich die Sonderzahlung kostenmindernd aus.