Das accedo Finanzlexikon

Beleihungsobjekt

Mit Beleihungsobjekt bezeichnet man Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen (=Immobilien), die als dingliche Sicherheit für eine Baufinanzierung durch Eintrag eines Grundpfandrechtes (meist Grundschulden) dienen. Das Beleihungsobjekt muss nicht zwangsweise mit dem Investitionsobjekt übereinstimmen.