Das accedo Finanzlexikon

Beurkundung

Notarielle / Öffentliche Beurkundung. Beurkundung eines Rechtsgeschäfts durch einen Notar. Im Gegensatz zur Beglaubigung wird bei einer Beurkundung nicht nur die Richtigkeit der geleisteten Unterschriften durch den Notar bestätigt, sondern auch der Inhalt des Rechtsgeschäfts. Grundstückskaufverträge müssen immer beurkundet werden.