Das accedo Finanzlexikon

Darlehensnehmer

Der Darlehensnehmer erhält von Darlehensgeber das Darlehen. Er hat es gemäß den vertraglichen Bedingungen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen. Als Darlehensnehmer können natürliche Personen, juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen auftreten.