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Dingliche Zinsen

Dingliche Zinsen sind häufig Bestandteil des Eintrags einer Grundschuld, in Abteilung III des Grundbuches neben dem Grundschuldbetrag. Die Zinsen und der Grundschuldbetrag stellen den maximalen Sicherungsrahmen dar, den die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen kann. Aus Sicherheitsgründen werden von den Darlehensgebern heutzutage bis zu 20% dingliche Zinsen eingetragen. Achtung: Basis des Zahlungsanspruchs ist jedoch der im Darlehensbetrag vereinbarte Zinssatz. Der dingliche Zins stellt die maximale Forderung des Grundschuldgläubigers (Darlehensgebers) aus dem Grundstück im Falle der Verwertung dar.