Das accedo Finanzlexikon

Haushaltspauschale

Die Bank prüft vor Darlehensgewährung im eigenen Interesse, ob nach Abzug aller Belastungen ein ausreichender Betrag zum Bestreiten des normalen Lebensunterhalts verbleibt. Hierfür werden in der Regel Mindestsätze (Haushaltspauschalen) festgesetzt. Die Monatspauschalen sind je nach Bank verschieden, hier ein Beispiel: 1-Personen-Haushalt: Euro 790,00 2-Personen-Haushalt*):Euro 995,00 / je Kind Euro 154,00 *) bei gesamtschuldnerischer Haftung Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies, dass monatlich mindestens Euro 1.250,00 für den Lebensunterhalt verbleiben müssen. Werden die Pauschalen nicht erreicht, kann eine Beleihung ausnahmsweise dennoch möglich sein, wenn andere günstige Umstände dafür sprechen.