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Kommunaldarlehen

Kommunaldarlehen sind Kredite, die an Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Bund, Länder, Gemeinden) gewährt - echte Kommunalkredite - oder durch diese verbürgt - unechte Kommunalkredite - werden. Die Bonität der Schuldner ist in der Regel einwandfrei, sie haften mit ihrem gesamten Vermögen und mit dem Steueraufkommen, daher werden Kommunaldarlehen meist blanko, d.h. ohne Sicherheitenstellung gewährt.