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Mietausfallwagnis

Das Mietausfallwagnis gehört wie die Verwaltungskosten und die Instandhaltungskosten zu den nicht umlagefähigen Betriebskosten, die von der Bruttokaltmiete abgezogen werden, und mindert somit den ansetzbaren Mietertrag bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie.