Das accedo Finanzlexikon

Disagio

Differenz zwischen dem Nominalbetrag und dem Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens. Das Disagio bezeichnet eine Leistung des Darlehensnehmers bei Darlehensauszahlung an die Bank. Diese Leistung hat Zinscharakter. Üblicherweise findet eine Verrechnung mit einem Teil des Darlehensauszahlungsanspruchs statt, welche zur Folge hat, dass der Darlehensnehmer nur einen verminderten Kapitalbetrag ausgezahlt bekommt. Die Vereinbarung eines Disagios bewirkt, dass über die Laufzeit des Darlehens ein geringerer Nominalzinssatz gezahlt werden kann. Das Disagio kann steuerlich abgesetzt werden. Dennoch ist zu prüfen, ob wirklich ein steuerlicher Nutzen entsteht (Gerade bei vermieteten Immobilien, bei denen die Schuldzinsen ohnehin steuerlich geltend gemacht werden können, ist es fraglich, ob es sich lohnt.). Der Nominalzinssatz des Darlehens ist bei Vereinbarung eines Disagios niedriger, der Effektivzinssatz liegt oft höher als der bei einem Kredit ohne Disagio. In der Regel kann ein Disagio von bis zu 10 % der Darlehenssumme vereinbart werden. Siehe auch Auszahlungskurs, Konditionen.