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Grundpfandrecht

Grundstücke können mit einem Pfandrecht belastet werden, d.h. das Grundstück dient dem jeweiligen Grundpfandrechtsgläubiger, meist dem Darlehensgeber, als Sicherheit für seine Darlehen gegen den Grundstückseigentümer (meist Darlehensnehmer). Kommt der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehen nicht nach, so kann der Darlehensgeber seine Ansprüche aus der Verwertung des Grundpfandrechtes z.B. durch öffentliche Versteigerung befriedigen. Aufgrund der Eintragung im Grundbuch sichern Grundpfandrechte dem Grundpfandrechtsgläubiger den Rückgriff auf die Immobilie. Es gibt drei Arten von Grundpfandrechten: 1. die Grundschuld 2. die Hypothek 3. die Rentenschuld.