Das accedo Finanzlexikon

Schätzkosten

Einige Darlehensgeber berechnen dem Darlehensnehmer für die Bewertung der Immobilie (Schätzung) Gebühren. Diese Gebühren sind vom Darlehensgeber bereits beim Vertragsabschluß mit dem Darlehensnehmer zu vereinbaren und werden im Allgemeinen bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten. Schätzkosten sind nicht in der Berechnung des Effektivzinssatzes nach der Preisangabeverordnung enthalten, da diese Kosten für eine Dienstleistung erhoben werden, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Darlehenszusage stehen. Achten Sie also beim Vergleich von Darlehensangeboten neben dem Effektivzinssatz auf die Höhe der Schätzkosten.