Das accedo Finanzlexikon

Sondertilgungspflicht

Zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbarte Zahlungen zur Tilgung des Darlehens, welche außerhalb der laufenden Raten zu erbringen sind. Der Darlehensnehmer hat die Pflicht zur Leistung dieser Zahlung. Es besteht im Gegensatz zum Sondertilgungsrecht kein Wahlrecht.